Parlamentsdiskussion (Wien1998):


BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 387/A (E) der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen betreffend Evaluierung der Forderungen des Fünfparteienantrages vom 14. Juli 1994 betreffend Maßnahmen in Zusammenhang mit Sekten, pseudoreligiösen Gruppierungen, Vereinigungen und Organisationen sowie destruktiven Kulten (1288 der Beilagen)

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir treten somit in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.28

†Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler¦ (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! (Abg. Dr. Fekter spricht, an der Ministerbank stehend, mit Bundesminister Dr. Bartenstein.) Wenn Sie dann vielleicht die Gnade haben, Ihre Konferenz zu beenden. – (Abg. Dr. Fekter: Oh, ich bin gnädig zu Ihnen!) Sie brauchen gar nicht gnädig zu sein. Sie brauchen nur die Abmachungen aus der Präsidialkonferenz einzuhalten, Frau Kollegin! Das genügt schon.

Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Niederwieser: Oberlehrer!) Nein, das ist nicht der Oberlehrer, das ist hier einfach die Sitte, Herr Niederwieser. Herr Lehrer Niederwieser! Das ist das, was wir in der Präsidialkonferenz ausgemacht haben. (Abg. Müller: In der Präsidialkonferenz ist auch eine Mäßigung in der Wortwahl angeregt worden!)

Herr Bundesminister! Ich nehme es gleich vorweg: Wir werden Ihre Regierungsvorlage ablehnen, entgegen unserem Abstimmungsverhalten im Ausschuß, und zwar deshalb, weil uns dieses Gesetz nicht weit genug geht. Wir sind nach strenger Prüfung mit der Regierungsvorlage nicht einverstanden.

Worauf ich mich eigentlich konzentrieren möchte, ist die an sich schon nahezu lächerliche Ankündigung, die der Ausschuß als Ausschußfeststellung beschlossen hat. Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen, denn das ist eine neue Qualität des Parlamentarismus. Die Ausschußfeststellung lautet wie folgt – ich darf zitieren –: "Der Familienausschuß stellt fest: Dem Familienausschuß wird von Herrn Bundesminister Dr. Martin Bartenstein zugesichert, daß, sollten im Rahmen der Tätigkeit der Bundesstelle für Sektenfragen Gefährdungen im Sinne des § 4 dieses Gesetzes innerhalb der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und ihrer Einrichtungen bekannt werden, die leitenden kirchlichen Organe der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und ihrer Einrichtungen hierüber in Kenntnis gesetzt werden." – Dann geht der Text weiter.

Meine Damen und Herren! Der Bundesminister verspricht etwas, und der Familienausschuß stellt in einer Ausschußfeststellung fest, daß der Bundesminister etwas versprochen hat. Das ist eine neue Qualität, das ist etwas völlig Neues. – Bitte? (Bundesminister Dr. Bartenstein: Weil Sie nicht dort waren!)

Sie können überall Versprechungen tätigen. Wenn Sie bei uns eine Versprechung tätigen, würde sie sogar noch Teil eines Haftungsvertrages werden. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Beifall bei den Freiheitlichen.) Aber daß der Ausschuß mittlerweile Ausschußfeststellungen treffen muß, meine Damen und Herren, nur weil der Minister mit seinen Ankündigungen nicht glaubwürdig genug ist, das ist eine neue Qualität des Parlamentarismus.

Meine Damen und Herren! Es gibt etwas, was der Herr Bundesminister bei seinem Versprechen vor dem Ausschuß hätte bedenken sollen. – Ich weiß nicht, Herr Bundesminister: Sind Sie selbst Jurist? (Bundesminister Dr. Bartenstein: Nein, Chemiker!) Sie sind kein Jurist, Sie sind Chemiker. Gut, dann sehe ich Ihnen das nach.

Aber Sie werden doch ein paar Juristen mit dabei gehabt haben. Herr Bundesminister! Ist Ihnen oder Ihren Beamten vielleicht aufgefallen – wenn sich juristisch ausgebildete Beamte darunter befunden haben –, daß das, was Sie da versprochen haben, streng und schwerwiegend verfassungswidrig ist? – Das ist der Grund dafür, daß ich das heute sagen möchte.

Herr Kollege Khol! Es ist verfassungswidrig, weil nach Artikel 15 unseres Staatsgrundgesetzes aus 1867 der Staat kein Aufsichtsrecht über die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften hat. Er hat weder ein Aufsichtsrecht, noch ein Kontrollrecht, noch hat er die Möglichkeit einer Bevormundung, meine Damen und Herren!

Herr Minister! Sie haben gar kein Recht dazu, daß Sie das einhalten, was Sie dem Ausschuß in Form einer Ausschußfeststellung versprochen haben. Lesen Sie das in Artikel 15 Staatsgrundgesetz aus 1867 nach. – Es sei denn, Sie wollen sich schon über die Grundrechte hinwegsetzen! Das wäre eine andere Frage. Da möchte ich wissen, wie dann Ihr Versprechen vor dem Ausschuß zu qualifizieren ist.

Bitte zum Mitschreiben, Herr Familienminister: Im Artikel 9 MRK – MRK heißt Menschenrechtskonvention – steht ... (Heiterkeit des Bundesministers Dr. Bartenstein. – Demonstrativer Beifall der Abg. Schaffenrath.) Das haben Sie nicht gewußt? Lesen Sie die MRK einmal! Oder soll ich sie Ihnen vorlesen?

Da steht ganz klar drinnen, daß Sie nicht das Recht haben, bei gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften irgendwelche Kontrolltätigkeiten auszuüben. Dieses Recht steht Ihnen gar nicht zu. Sie haben die innere Autonomie der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften zu achten. Das ist immer noch im Bereich des Verfassungsrechtes, Herr Bundesminister, wie Ihnen sicherlich aufgefallen ist.

Oder kennen Sie die Verfassungsbestimmung aus dem Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der evangelischen Kirche? – Es dürfte Ihnen als Steirer doch bekannt sein, daß die evangelischen Kirchen – Helvetisches Bekenntnis und Augsburger Bekenntnis – eine besondere Rechtsstellung haben. Es gibt im § 1 dieses Gesetzes eine Verfassungsbestimmung, in der ausdrücklich das Verbot normiert ist, daß irgendeine staatliche Macht dort Kontrolle ausüben darf. Und da versprechen Sie dem Ausschuß – und lassen das von diesem Ausschuß auch noch beschließen –, daß Sie dort in Zukunft Kontrolltätigkeiten über irgendwelche Gefährdungen machen – welche, das wissen Sie selbst nicht ganz genau – und dann darüber irgendwelche Meldungen erstatten werden!

Nebenbei: Nach dem Text dieser Ausschußfeststellung gehen die Meldungen sogar an alle Kirchen. Das heißt, wenn bei der altkatholischen Kirche des Kollegen Schieder ein Mißstand auftauchen würde, dann müßten die katholische Kirche, die evangelische Kirche und auch alle anderen Kirchen – lesen Sie den Text, dann werden Sie draufkommen – davon in Kenntnis gesetzt werden.

Letzter Punkt, Herr Bundesminister. Sie sind doch, glaube ich, Katholik. Da müßte Ihnen doch auffallen, daß Sie auch gegen Völkerrecht verstoßen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Glauben ist etwas Relatives! Sie irren!) Nein, das ist nicht etwas Relatives, Herr Bundesminister! (Bundesminister Dr. Bartenstein: Sie irren trotzdem!) Wieso irre ich? (Bundesminister Dr. Bartenstein: Weil ich nicht Katholik bin!) Sie sind nicht Katholik. Was sind Sie dann? Sind Sie evangelisch? (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ja!) – Na, dann müßten Sie ja Ihre eigenen kirchenrechtlichen Verhältnisse kennen!

(In Richtung des Abg. Dr. Khol:) Dann werde ich den Oberkatholiken Ihres Klubs ansprechen. Denn das Völkerrecht, nämlich das Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, regelt ausdrücklich in Artikel 1 § 1, daß der Staat nicht das Recht hat, in die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche – hier noch genannt: der heiligen römisch-katholischen Kirche – Eingriffe zu tätigen, Aufsichtsrechte wahrzunehmen und dergleichen mehr.

Herr Bundesminister! Sie haben etwas versprochen, was nach Verfassungsrecht – nach drei verschiedenen Bestimmungen; und als evangelischer Christ werden Sie wissen, daß das bei Ihrer Kirche sogar noch extra normiert ist –, was also qua Verfassungsrecht und qua geltendem Völkerrecht unzulässig ist.

Ich warne daher heute davor, diese Ausschußfeststellung zu beschließen. An die Fraktionen ergeht mein Aufruf, einzusehen, daß es ein Schmarren ist, daß man beschließt, daß das, was Sie versprochen haben, einzuhalten sein wird, und daß das Parlament heute damit, daß es eine solche Ausschußfeststellung beschließt, gegen geltendes Verfassungsrecht – ich habe Ihnen drei entsprechende Gesetzesstellen zitiert – und gegen geltendes Völkerrecht verstößt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.34

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.34

†Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach¦ (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! 50 000 Menschen in Österreich gelten als harter Kern von Sekten, und 200 000 Menschen in Österreich sind Sympathisanten von Sekten. Das ist Anlaß genug, um eine Sektenstelle zu installieren.

Wir haben nunmehr einen Schwerpunkt in jedem Bundesland. Dazu sollte aber auch eine Bundesstelle kommen. Sekten und destruktive Kulte nehmen immer mehr zu, sie sprechen besonders Jugendliche und belastete Menschen an. Immer mehr Tarnorganisationen von Sekten und Psychokulten bieten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an, besonders Seminare zur Verbesserung der Lebensqualität. 10 Milliarden Schilling werden jährlich dadurch erwirtschaftet.

Einmal mehr warne ich auch aus gesellschaftspolitischer Sicht vor den Sektenmitgliedern der zweiten Generation, also jenen Menschen, die in diesen geschlossenen Regelsystemen aufgewachsen sind und nichts anderes mehr kennen. (Abg. Mag. Stadler: Herr Feurstein! Ich werde Ihnen etwas über das Opus Dei schicken!)

Der Familienausschuß des Nationalrates hat am 23. Juni 1998 die Einrichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen beschlossen. Die Stelle soll als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts vor allem Aufklärungsarbeit über Sekten und sektenähnliche Aktivitäten leisten. Ziel ist eine sachliche und objektive Information der Bevölkerung über die Gefahren, die von Sekten ausgehen könnten.

Diese Bundes-Sektenstelle wird ihren Sitz in Wien haben. Sie soll sowohl staatlich als auch konfessionell unabhängig sein. Das Gesetz sieht weder ein Weisungsrecht des Familienministers noch irgendeines anderen Regierungsmitgliedes vor. Wohl aber soll die Bundesstelle als Vernetzungsknoten zwischen bestehenden Informationsstellen der Länder oder anerkannten Kirchen fungieren.

Hauptaufgabe der neuen Einrichtung ist es jedenfalls, Gefährdungen zu dokumentieren, die von sogenannten Sekten und pseudoreligiösen Gruppen ausgehen, und darüber entsprechend zu informieren. Betroffene sollen bei den Experten Beratung finden können. Zu den Hauptaufgaben zählen außerdem die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit ausländischen Stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.37

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.37

†Abgeordnete Klara Motter¦ (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stadler! Ich gehe ausnahmsweise mit Ihrer Kritik konform.

Ich möchte Sie aber darüber aufklären, daß Ihre Abgeordneten im Ausschuß bis auf zwei Ausnahmen dieser Ausschußfeststellung auch ihre Zustimmung gegeben haben. (Abg. Mag. Stadler: Weiß ich schon! Das haben wir eingehend diskutiert!) Ja, aber das soll auch festgehalten werden. Das hat mich auch sehr gewundert. (Abg. Haigermoser: Wo ist das Problem? Wo sehen Sie das Problem? – Abg. Dr. Mertel: Weil dort keine Juristen waren! – Abg. Mag. Stadler: Haben Sie dagegen gestimmt?)

Meine Damen und Herren! Angesichts der aktuellen Aufregung über Sekten und der heftig diskutierten Frage ihrer Zulässigkeit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die großen Religionsgemeinschaften den Staat um Hilfe anrufen. Wir Liberalen anerkennen das soziale, pädagogische und erwachsenenbildnerische Engagement der Kirchen sowie ihren Beitrag zur kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft. Kann es aber tatsächlich Aufgabe des Staates sein, zu definieren, welcher Gottesbegriff anerkennenswert ist und welcher nicht?

Meine Damen und Herren! Diese Frage muß gestellt werden, um Antwort auf die Frage bezüglich der Sekten zu finden. Allerdings ist dies bis heute nicht geschehen. Auch die jüngst herausgegebene Broschüre des Familienministeriums gibt darauf keine Antwort. Diese Broschüre vermittelt vielmehr die Selbstgerechtigkeit der Mehrheitsreligion unseres Landes, die unter anderem dazu geführt hat, daß zum Beispiel der Buddhismus hierzulande erst seit kurzer Zeit anerkannt ist.

Meine Damen und Herren! Seit 1996 befaßt sich rund ein Drittel der Familienberatungsstellen in den Bundesländern mit Sektenfragen. Ob Ergebnisse vorliegen, ist zumindest mir nicht bekannt. Mit der heutigen Beschlußfassung zum vorliegenden Gesetzentwurf soll nun weiters eine Bundesstelle für Sektenfragen eingerichtet werden, um Material über Sekten und sektenähnliche Aktivitäten zu sammeln und die Bevölkerung darüber zu informieren, welche Gefährdungen von ihnen ausgehen können. So weit, so gut – wenn man Kosten von 6 Millionen Schilling dafür als gerechtfertigt ansieht.

Was mir allerdings nicht in den Kopf will, ist, daß noch im ersten Regierungsentwurf die Großkirchen mit einbezogen waren, in der neuen Version des vorliegenden Bundesgesetzes die katholische Kirche jedoch von jedem Verdacht freigesprochen wird. Denn in § 1 heißt es jetzt – ich zitiere –: "Auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen findet dieses Gesetz keine Anwendung." – Zitatende.

Warum nicht?! Kann man wirklich über jeden Verdacht erhaben sein, wenn es auch in den eigenen Reihen umstrittene Gruppierungen gibt, bei welchen selbst namhafte Kleriker immer wieder grobe Unzulässigkeiten anprangern? – Bei den Großkirchen gibt es jetzt also keine Untersuchung, kein Durchleuchten von Freiheitsentzug und so weiter. Einem solchen Gesetz kann man doch nicht zustimmen, ohne in den Verdacht zu kommen, mit zweierlei Maß zu messen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Ablehnung ist für uns Liberale auch das schwerwiegende Problem des Datenschutzes. Herr Minister Bartenstein! Ihre Aussage im Ausschuß, daß die Sorge betreffend den Datenschutz übertrieben sei, kann und will ich nicht nachvollziehen. Sie kennen wie wir die Stellungnahme des Datenschutzrates und dessen Feststellung, daß eine generelle Sammlung von Informationen über Sekten nicht verfassungskonform ist, sondern vielmehr den Vorwurf staatlicher Gesinnungsschnüffelei begründen könnte. Auch seien die Ausnahmebestimmungen für anerkannte Kirchen, die bei dieser Sammlung fehlen, nicht begründbar. Nach Auffassung des Datenschutzrates handelt es sich dabei um eine nicht rechtfertigbare Ungleichbehandlung. Herr Minister! Ich weiß nicht, warum Sie darüber einfach hinweggehen.

Der Datenschutzrat zeigt sich auch höchst verwundert darüber, daß es keine klare Definition gibt, was eine Sekte ist, und wie schwammig der Katalog der vermuteten Gefährdung ausgefallen ist, über den die Bevölkerung informiert werden soll.

Für uns Liberale stellen sich außerdem noch weitere Fragen: Was geschieht mit den Daten von Personen, wenn sich herausstellt, daß sie doch keiner Sekte angehören? Obliegt es der Beurteilung durch die Bundesstelle, ob in bezug auf eine Gruppierung der begründete Verdacht besteht, eine Sekte zu sein oder sektenähnliche Aktivitäten zu entwickeln?

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Sie müssen zugeben, daß eine intensive Überwachung in dieser Art und Weise zu einem echten Datenschutzproblem wird. Diese Auffassung vertritt auch der Datenschutzrat, der darüber hinaus auch zu bedenken gibt, daß der Bundesstelle für Sektenfragen in Zukunft polizeiähnliche Nachforschungsbefugnisse zugestanden werden, die dort agierenden Angestellten jedoch nicht einmal dem Beamtendienstrecht und damit auch nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Ich möchte daher festhalten, daß für uns Liberale diese Art von Sektenberatung sowohl inhaltlich wie auch methodisch mehr als umstritten ist. Und auch die Idee, Sektenopfer zu einer Beratungsstelle zu holen, ist zumindest in England bereits als sinnlos erkannt worden. Gemäß dieser Erkenntnis wurde dort eine Dokumentationsstelle für neue religiöse Vereinigungen eingerichtet, die Interessierten objektives Informationsmaterial und Aufklärung über Gefahren und Risken ohne sozialen Druck und auch ohne Ratschläge zu erteilen zur Verfügung stellt. Dem könnten wir Liberale uns ohne weiteres anschließen. Wir könnten uns zum Zwecke der sinnvollen Sektenaufklärung auch eine Integration der Sektenaufklärung in die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung und somit eine Sektenaufklärung im Rahmen des Unterrichtsprinzips vorstellen. Im Rahmen des Ethikunterrichts könnte diese Aufgabe in Zukunft voll wahrgenommen werden.

Meine Damen und Herren! Eine demokratische Gesellschaft sollte sich dadurch auszeichnen, daß ihre Bürger ihre Interessen und Neigungen möglichst frei entfalten können. Aufgabe des Staates sollte es sein, dies zu gewährleisten und die Bürger nicht einzuengen.

Wir lehnen auch die Ausschußfeststellung ab, weil in dieser Feststellung das Gefährdungspotential der anerkannten Kirchen zwar anerkannt wurde, im vorliegenden Bundesgesetz die anerkannten Kirchen jedoch ausgenommen sind. Und es erhebt sich die Frage, Herr Bundesminister: Was gilt jetzt? Wie wird vorgegangen? Halten wir uns an das Gesetz oder an die Ausschußfeststellung?

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, was von einer Ausschußfeststellung zu halten ist, die auf die Funktionsperiode des zuständigen Ministers, nämlich des jetzigen Ministers Bartenstein, zugeschnitten ist. – Wir Liberalen können einer solchen Alibihandlung sicherlich nicht zustimmen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.45

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.45

†Abgeordnete Dr. Ilse Mertel¦ (SPÖ): Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Folgende zentrale Forderungen waren für die Sozialdemokraten bei den Vorberatungen zu diesem Bundesgesetz ausschlaggebend: Das Grundrecht auf Religions-, Glaubens- und Gedankenfreiheit muß uneingeschränkt erhalten bleiben, ebenso das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und schließlich das Grundrecht auf Datenschutz.

Ausgehend von diesen Forderungen konnten wir nach sehr intensiven Verhandlungsgesprächen unsere Zustimmung zur Einrichtung dieser Bundesstelle geben, weil damit auch für die Beratung in Sektenfragen ein gesetzlicher Rahmen festgelegt ist und auch eine ausreichende Kontrolle durch den Gesetzgeber erfolgen kann.

Zusätzlich haben wir gefordert, daß dem Datenschutzrat halbjährlich ein zusammenfassender Bericht über die wahrgenommenen Dokumentations- und Informationsfälle unter Darlegung aller datenschutzrelevanten Sachverhalte vorgelegt werden muß. Des weiteren ist der Datenschutzrat berechtigt, einen Arbeitsausschuß einzurichten, der in alle Unterlagen, die bei der Bundesstelle für Sektenfragen vorhanden sind, Einschau nehmen kann. Darüber hinaus hat der Bundesminister dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Tätigkeit dieser Bundesstelle zu erstatten.

Herr Stadler! Sie ziehen verschiedene Gesetze an, gegen welche diese Ausschußfeststellung angeblich verstößt. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, daß es hier nicht um die Ausübung von Kontrollrechten durch den Herrn Bundesminister geht, sondern der Herr Bundesminister gibt nur Fälle, von denen er Kenntnis erlangt, an die Kirche weiter. Frau Motter! Wir von der Sozialdemokratie räumen natürlich ein, daß uns Abs. 2 des ersten Paragraphen auch nicht allzu gut gefällt.

Ich darf daran erinnern, daß wir uns in diesem Haus schon sehr lange mit Sektenfragen befassen. 1993 wurde ein Sektenhearing mit Experten abgehalten. 1994 haben wir uns im Zuge der Beratungen über den Ausbau der Rechte der Kinder in einem eigenen Unterausschuß mit Sektenfragen befaßt. Und im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 1.12.1996 haben wir über die Gefahren diskutiert, die von Gruppierungen ausgehen können, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie die psychische Abhängigkeit, die Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Selbständigkeit des einzelnen zum Ziel haben, psychischen Druck erzeugen, sich materielle Not und Existenzängste zunutze machen, Identitätsveränderung und soziale Ausgrenzung bewirken und Menschen wirtschaftlich ausbeuten.

Ich bin mir selbstverständlich bewußt, wie sensibel diese Fragen sind und mit welcher Sensibilität auch der Staat an die Frage der Bewältigung seiner diesbezüglichen Aufgaben herangehen muß. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Dr. Heinz Mayer zitieren. Er stellt in seinem Rechtsgutachten fest, daß die staatliche Überwachung von Sekten und deren Aktivitäten in einem Spannungsverhältnis zu mehreren Grundrechten des österreichischen Verfassungsrechtes steht. Er macht außerdem darauf aufmerksam, daß bei der Vollziehung eines derartigen Gesetzes extensive Auslegungen zu vermeiden sind und diese Bundesstelle an feststehende Tatsachen anzuknüpfen hat und jedenfalls neutral sein soll.

Universitätsprofessor Dr. Berka, der ebenfalls ein Rechtsgutachten erarbeitet hat, nimmt ebenfalls zu diesen Fragen Stellung und weist darauf hin, daß unter dem Gesichtspunkt der religiösen Toleranz der Staat insgesamt kein sektenfeindliches Klima schaffen darf. Dem Staat obliegt Neutralitätspflicht. Die Konsequenz daraus ist, daß der Staat Religionen oder Weltanschauungen nicht – gestützt auf seine Autorität – als richtig oder falsch bewerten darf. Sehr wohl, so Berka, dürfe er aber die Auswirkungen bestimmter religiöser Lehren oder Weltanschauungen aufzeigen. – Und das ist der Sinn dieses Gesetzes.

Ich schließe mich dieser Meinung an und hoffe – nein, ich erwarte! –, daß bei der Umsetzung dieses Auftrages mit größter Sorgfalt und Sensibilität vorgegangen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

22.50

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.50

†Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic¦ (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Mertel! Die Kriterien, die Sie genannt haben, daß Abhängigkeit erzeugt werden kann, Menschen in Angst und Schrecken versetzt oder auch ausgebeutet werden können, weil man sie regulären Dienst- oder Arbeitsverhältnissen entzieht und sie so in eine religiös motivierte, auch ökonomische Abhängigkeit bringt, treffen auf einige sogenannte Sekten beziehungsweise destruktive Kulte zu. Es gibt derartige Erscheinungen aber leider auch im Rahmen der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.

In Anbetracht dessen erhebt sich für mich die Frage: Warum wird eine Ausschußfeststellung gerade bei einem neuen Gesetz getroffen? Warum schreibt man das nicht gleich ins Gesetz? Denn ich meine, daß es auch im Zusammenhang mit den wachsenden Fundamentalismen in vielen Religionen und mit Erscheinungen im Bereich der christlichen Kirchen wie etwa dem Engelwerk und anderen viele Betroffene gibt. Daher meine ich, daß es nicht angeht, daß bei einem neuen Gesetz, das Schutzcharakter haben soll, gleiches verschieden behandelt wird.

Außerdem möchte ich auch die grundsätzliche Frage stellen, ob der Weg, den wir beschreiten, überhaupt der geeignete Weg ist. Denn es gibt auch andere mögliche Organisationsformen, die sehr gefährlich werden können. Und ich möchte auch auf eine Stellungnahme des Sekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz verweisen, die in der "Wiener Zeitung" vom Juni 1997 abgedruckt war, in welcher auch die Angst ausgedrückt wurde, daß eine Art Staatskirchenhoheit entstehen könnte, die dann paradoxerweise die etablierten Kirchen ausnimmt.

Wir stimmen absolut zu, wenn man warnt und Betroffenen hilft. Bei manchen Erscheinungen würde ich mir manchmal sogar deutlichere Worte wünschen. Ich denke etwa an die Opfer von Gruppierungen wie Scientology, die schon oft bei allen von uns waren. Im Hinblick darauf orte ich eigentlich noch immer keine wirklichen Maßnahmen, denn es gibt nach wie vor Kindergärten und Schulen, die von maßgeblichen Proponenten dieser Gruppierungen betrieben werden.

Ich war nie eine Anhängerin von irgendwelchen Sanktionen oder Schritten gegen einzelne Angehörige einer derartigen Gruppierung, denn solche Maßnahmen würden mit Sicherheit das Gegenteil bewirken. Aber ich habe den Eindruck, daß manche, die Gefahr laufen, zu Betroffenen zu werden, nicht wissen, worauf sie sich einlassen beziehungsweise – was noch ärger ist –, was sie damit anrichten, wenn sie zulassen, daß sich ihr Kind darauf einläßt. Es gibt zum Beispiel Sekten, die unter dem Deckmantel von Nachhilfeinstituten segeln, und insofern glaube ich, daß dieses Gesetz nicht wirklich Abhilfe schaffen kann.

Außerdem frage ich mich, inwiefern sich die etablierten Einrichtungen mit dieser Problematik tatsächlich auseinandersetzen und ob nicht sowohl im Bereich des Innenressorts als auch im Bereich privater Vereine eine bessere Kooperation möglich gewesen wäre.

Hinsichtlich des Datenschutzes schließe ich mich den Bedenken, wie sie Frau Abgeordnete Motter geäußert hat, vollinhaltlich an. Im Lichte dessen nehme ich an, daß wir in nicht allzu ferner Zukunft dieses Gesetz wieder novellieren werden müssen.

Herr Bundesminister! Ich möchte noch auf eine ganz besonders gefährliche Tendenz aufmerksam machen: Durch die Verschiedenbehandlung von an sich gleichen Phänomenen könnte unter Umständen sogar für die anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften mit ihren etablierten, bewährten und unproblematischen Tätigkeiten eine Gefahr geschaffen werden. Denn in dem Maße, in dem für diesen etablierten Bereich keine Zuständigkeiten gegeben sind, laden Sie Sekten, destruktive Kulte und derartige Gebilde fast ein, allenfalls unter dem Deckmantel der etablierten Kirchen Zuflucht zu nehmen und unter einer gewissen Tarnung zu agieren. Das heißt: Ich wage zu bezweifeln, ob mit den jetzt vorliegenden Regelungen wirklich der von uns allen – wie ich annehme – angestrebte Zweck erreicht wird. Daher können wir dem Gesetz unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei den Grünen.)

22.55

†Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder¦: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

22.55

†Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein¦: Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn Sie in Kürze – wie ich hoffe – dieser Regierungsvorlage Ihre Zustimmung geben, dann tun Sie damit nicht mehr und nicht weniger, als eine Struktur zu genehmigen, die an sich ebenso in Form einer Abteilung meines Hauses ins Leben gerufen werden hätte können. Die jetzige Lösung hat allerdings den Vorteil, daß diese Stelle weisungsfrei – auch von mir weisungsfrei! – und unabhängig gestellt und für jeden Staatsbürger Österreichs ansprechbar ist, ohne daß dieser den Umweg über die Ministerialbürokratie und Hierarchie nehmen muß. Das ist die Idee, die hinter der Schaffung dieser Bundesstelle für Sekteninformation und -dokumentation steht. Um nicht mehr, aber auch um nicht weniger geht es. Ich glaube, daß wir damit einen weiteren Schritt in der Bearbeitung und Bewältigung dessen gehen, was ich als Unwesen im Bereich der Sekten bezeichne. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage ausdrücklich, daß ich in einem Punkt vollinhaltlich mit Frau Abgeordneter Mertel übereinstimme: Religions- und Glaubensfreiheit sind hohe Güter. Auch Sekten sind nicht per se abzulehnen respektive haben den Staat nicht a priori etwas anzugehen. Wenn jedoch von Sekten – und unsere Erfahrungen zeigen das immer wieder – in überdurchschnittlich hohem Ausmaße Gefährdungen für Bürger dieses Landes ausgehen, dann soll man helfen. Wir wissen, daß es im Bereich der Sekten zahlreiche relativ harmlose Gruppen gibt, die sich wirklich religiösen Anliegen widmen. Wir wissen aber, daß es auf der anderen Seite – Frau Abgeordnete Petrovic hat das erwähnt – auch Gruppen wie Scientology gibt, die wenig bis gar nichts Religiöses an sich haben, sondern offensichtlich nur wirtschaftlichen und politischen Interessen dienen respektive diese verfolgen. Darum geht es, und nun ist uns ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem wir mehr tun können als bisher.

Herr Abgeordneter Stadler! Ich habe mich schon gefragt, was plötzlich mit dem freiheitlichen Parlamentsklub los ist. Denn die Sektenexpertin Ihres Parlamentsklubs, Frau Abgeordnete Apfelbeck, steht nicht auf der Rednerliste und ist nicht einmal anwesend. Herr Abgeordneter Stadler! Bei aller Wertschätzung Ihrer Kompetenz möchte ich feststellen: In Sachen Sekten habe ich Sie noch nie gehört, und auch im Familienausschuß waren Sie noch nie zugegen, geschweige denn bei der Sektenenquete. Hier haben Sie allerdings das Wort ergriffen. (Abg. Mag. Stadler: Was hat das mit der Grundrechtseinhaltung zu tun?) Das wirft ein bezeichnendes Licht darauf, daß Sie als Klubobmannstellvertreter das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion im Familienausschuß offensichtlich drehen. Denn dort hat Ihre Fraktion dem Gesetzesentwurf und auch der bezughabenden Ausschußfeststellung die Zustimmung gegeben, und jetzt kündigen Sie ... (Abg. Mag. Stadler: Überlassen Sie das uns!) Das ist jedenfalls unüblich, Herr Abgeordneter, das möchte ich nur einmal feststellen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe mich Ihnen gegenüber auf direktes Befragen geoutet. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Nein, ich bin kein Jurist, ich bin Chemiker! Das schadet manchmal auch nichts. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Nein, ich bin kein Katholik, sondern – jetzt sage ich es Ihnen – Protestant. Und auch das schadet manchmal nichts, weil ich damit wohl ein wenig über den Verdacht erhaben bin, der katholischen Kirche besondere Dienste erweisen zu wollen.

Aber, Herr Abgeordneter Stadler, ich kann sehr wohl lesen und ein bißchen etwas verstehen. Daher kann ich Ihnen mitteilen, daß diese Ausschußfeststellung nichts anderes besagt, als daß mir zugehende Informationen weitergegeben werden und daß im Fall des Falles das Umwelt- und Familienressort und/oder die Sektenstelle Hilfestellung leisten. Das ist nicht Aufsichtsmäßiges, das hat nichts mit Kontrolle zu tun, und es handelt sich hiebei keinesfalls um einen Eingriff in Rechte gemäß Art. 15 Staatsgrundgesetz oder ähnliches. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das, was Sie kritisieren, wird auch von der anderen Seite, also auch von den Liberalen und den Grünen, kritisiert. Daher meine ich: 180 Grad diametral in der Mitte zu liegen ist manchmal gar nicht so falsch.

Es trifft zu, daß in unserem ersten Gesetzentwurf, der in Begutachtung gegangen ist, auch noch die Kontrolle für innerkirchliche Gruppierungen enthalten war. Aufgrund der Kritik in der Begutachtung haben wir uns jedoch dazu veranlaßt gesehen, diesen Abschnitt wieder zu streichen. Und ich sage Ihnen jetzt etwas sehr Politisch-Pragmatisches: Das ist meine relativ geringste Sorge, denn die Tausenden von Anfragen, die meine Mitarbeiter in den letzten Monaten zu bearbeiten hatten, hatten mit innerkirchlichen Gruppierungen entweder gar nichts oder nur sehr am Rande zu tun. Das bedeutet, daß dieses Problem offensichtlich ein relativ geringes ist.

Ich sage aber dazu, daß ich dieses Thema unter anderem auch mit Herrn Kardinal Schönborn erörtert habe und daß mir seitens des Herrn Kardinals zugesichert wurde, daß man sehr wohl ein Auge insbesondere darauf hat, was etwa Gruppierungen wie das Opus Angelorum tun oder auch nicht tun. Diese Zusicherung habe ich, und darauf kann ich mich verlassen.

Ein letztes noch zur Frage des Datenschutzrates und zur Frage der Datenschutzaspekte. Frau Abgeordnete Motter! Ich kann nur darauf verweisen und sage dasselbe, was Frau Abgeordnete Mertel schon gesagt hat: Es gibt eine halbjährliche Berichtspflicht an mich, es gibt eine jährliche Berichtspflicht von mir an den Nationalrat, und es gibt gewissermaßen ein Einsichtsrecht des Datenschutzrates beziehungsweise seines Arbeitsausschusses in die Bundesstelle. – Ich meine, daß wir das relativ gut im Griff haben. Wir werden jedenfalls das tun, was nach gutem Wissen und Gewissen statthaft ist, und darauf achten, daß die Datenschutzsituation so interpretiert wird, wie das nach unserer Auffassung ordnungsgemäß zu geschehen hat. Und wir werden unsere Tätigkeit letztlich auch auf die Gutachten der Professoren Mayer und Berka – beide wurden schon zitiert – abstellen.

Es ist dies zwangsläufig eine heikle Frage. Ich meine aber, daß wir sie in befriedigender Art und Weise beantwortet haben. Damit bedanke ich mich schon im voraus beim Hohen Haus für die Zustimmung zu diesem Gesetz, weil dieses für mich ein wichtiges Instrument zum Schutz österreichischer Bürger vor den negativen Auswirkungen von Sekten in Zukunft sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.02

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Die Redezeit ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

23.02

†Abgeordneter Matthias Ellmauer¦ (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sinngemäß schrieb Jean Jacques Rousseau 1762, daß es die wahre Aufgabe von Erziehung ist, zu einer guten Kultur der Aufrichtigkeit und Selbstübereinstimmung zu führen. Diese Übereinstimmung sei aber nur durch lang dauernde Prozesse der Erziehung zu erreichen.

Die Beschäftigung mit unseren Kindern und Jugendlichen wird heute immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Video und Fernsehen ersetzen teilweise schon in frühen Jahren die Beziehungsarbeit in der Familie. (Abg. Dr. Mertel: Haben Sie Ihre Reden verwechselt?) Die Eltern haben für ihre Kinder weniger Zeit oder auch weniger Energie. Aufgrund dieser Zuwendungsdefizite wachsen – so sagen die Psychologen – die Ansprüche der Kinder auf Konsumgüter. Die Frage ist nur, ob Konsum diese Lücke füllt. Die Folge dieser Erscheinung ist oft, daß sich Heranwachsende den bestehenden Normen widersetzen oder gegen Institutionen auftreten. In Wahrheit ist jedoch ein Großteil der Jugendlichen auf Identitätssuche beziehungsweise Sinnsuche. Und genau ab diesem Zeitpunkt wächst auch die Gefahr, daß die Jugendlichen den Sinn des Lebens in Sekten oder sektenähnlichen Aktivitäten suchen.

Sie meinen, dort "endlich Zuwendung, endlich Gebrauchtwerden, endlich Heimat, endlich Gesundheit, endlich umfassendes Wissen, endlich Sicherheit" zu finden. – Unter diesen Schlagworten hat das Bundesministerium für Familie in der Broschüre "Sekten – Wissen schützt" zusammengefaßt, was Jugendliche suchen beziehungsweise was sie sich in Sektengruppen erwarten.

In Anbetracht dessen sind nicht nur die Erziehungsberechtigten, sondern ist natürlich auch der Staat gefordert, durch Information und Beratung bei der Erziehungsarbeit zu helfen. Die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen ist daher ein notwendiger Schritt. Dem Gesetzentwurf liegt nicht die allgemeine undifferenzierte Dokumentation der Tätigkeit sogenannter Sekten zugrunde, sondern ein Katalog möglicher Gefahren. In erster Linie handelt es sich dabei um die Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen beziehungsweise der freien Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, der Integrität des Familienlebens, des Eigentums oder der Eigenständigkeit von Menschen und der freien geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Die Bundesstelle für Sektenfragen bietet daher für Familien, die mit diesem Problem konfrontiert sind, eine wichtige Hilfestellung. In den meisten Fällen fehlt es nämlich nicht nur an allgemeiner Information, sondern auch an Hilfe und Beratung, wie man mit Betroffenen umgeht und wie man sie aus der Macht einer Sekte wieder befreien kann. Insofern ist auch die Möglichkeit der Beratung in der Bundesstelle zu begrüßen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bedanke mich bei dir für diese Vorlage, der wir von der ÖVP gerne zustimmen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

23.05

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.05

†Abgeordneter Dr. Martin Graf¦ (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister Bartenstein! Ich bin wirklich enttäuscht über Ihre Blauäugigkeit oder über Ihr – ich möchte es einmal so nennen – tolpatschiges politisches Verhalten in dieser Frage, das sie an den Tag legen, wenn Sie hier und heute dieser Ausschußfeststellung nicht den Charakter zumessen, den sie tatsächlich hat. Ich habe dieser Ausschußfeststellung übrigens im Ausschuß, wie Sie wissen, aus vielen Gründen nicht zugestimmt, unter anderem auch deshalb, weil darin nicht einmal ein einziger deutscher Satz enthalten ist, und das, was darin steht, noch dazu von der ÖVP angeregt wurde. – Auch das enttäuscht, aber Ihre Partei stellt ja "nur" die Unterrichtsministerin.

Sie werden doch nicht im Ernst glauben, daß Sie in Zukunft bloß als Briefträger oder als Briefkasten fungieren werden! Da kennen Sie aber die vereinigte Linke und die Kirchenvolksbegehrer schlecht und haben sich mit dem Thema nicht befaßt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn es um die Institution Kirche beziehungsweise anerkannte Religionsgemeinschaften geht, werden Sie mit Beschwerden zugeschüttet werden, und Sie werden nicht bloß an oberster Stelle etablierter Briefkasten sein! Sie haben vielleicht die Dimension noch nicht durchschaut. Denn wären Sie bloß Briefkasten oder Briefträger, dann hätten Sie diesen Briefkasten auch bei der Erzdiözese aufhängen oder aber auch im Beamtenbereich ansiedeln können. Sie haben aber sich selbst dazu berufen, höchstpersönlich den Briefträger zu spielen. Und genau das wird Ihnen auf den Kopf fallen! Sie werden an meine warnenden Worte sicherlich noch denken. (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Bartenstein.)

Abgesehen von den anderen durchaus richtigen Bedenken möchte ich feststellen, daß bereits der geringste Anschein von Verfassungswidrigkeit abzuwehren ist, und dieser ist zweifellos bei dieser Ausschußfeststellung gegeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie werden sehen, daß Sie in eine zwiespältige Position kommen werden. Auf der einen Seite ist jetzt gesetzlich normiert, wie diese Stelle eingerichtet wird und wie sie zu funktionieren hat. Auf der anderen Seite gibt es in bezug auf anerkannte Religionsgemeinschaften und Kirchen diese Möglichkeit nicht, sondern dort besteht ein Graubereich. Aber es wird einen beim Minister etablierten Briefkasten geben beziehungsweise wird er selbst als Briefträger fungieren, der darüber hinaus aber auch tätig werden soll, der Hilfestellung geben soll und so weiter. – So steht es in dieser Ausschußfeststellung.

Bei den anerkannten Kirchen gibt es einen Graubereich, der, wie ich meine, ähnlich ist wie jener im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, wo es ebenfalls einen Graubereich gibt, in dem in Wahrheit Datenmaterial gesammelt wird et cetera. (Abg. Dr. Nowotny: Das paßt Ihnen nicht!) Die Frage, ob Sie sich selbst in diesem Punkt in bezug auf die anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht im übertragenen Sinn zu einem Dr. Neugebauer machen, ist noch offen; die muß noch beantwortet werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Ich meine, mit dieser Ausschußfeststellung sind Sie nicht bloß Briefträger und Briefkasten an oberster Stelle, sondern der "Oberschmuftler" in anerkannten Religionsangelegenheiten! Und das ist unrichtig und gehört abgelehnt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Ober-was? "Oberschmuftler"? Das ist volkstümlich, wahrscheinlich oberösterreichisch!)

23.10

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tegischer.

 

23.10

†Abgeordnete Brigitte Tegischer¦ (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte, obwohl sie schon einigermaßen ausgiebig besprochen worden ist, noch einmal auf die Ausschußfeststellung zur Sektenstelle zurückkommen. Es geht darin wirklich nur um die Inkenntnissetzung von Kirchen- und Religionsgemeinschaften über Gefährdungen. Aus meiner Sicht besonders wichtig ist das Angebot von Hilfestellungen. Wir hätten es auch lieber gesehen, daß es im Gesetz festgeschrieben ist. Aber das war für uns ein gangbarer Kompromiß.

Ergänzend möchte ich sagen, daß in dem Gesetz auch die Kooperation zwischen allen Stellen, die sich mit der Beratung von Gefährdeten auseinandersetzen, vorgesehen ist und daß die Bundesstelle berechtigt ist, mit diesen Stellen zu kooperieren. Mir wäre der Terminus "verpflichtend" lieber gewesen.

Nun zum Terminus "Sekten": Darüber haben wir im Ausschuß ausführlich gesprochen. "Sekte" ist eigentlich eher als Kampfbegriff für Gruppierungen, die wir in unserer Gesellschaft nicht haben wollen, zu bezeichnen. Die meisten Menschen verbinden mit dem Begriff "Sekte" ganz bestimmte Namen wie "Scientology", "Zeugen Jehovas" und so weiter. Daher ist es meiner Ansicht nach wichtig, das Hauptaugenmerk auf die Merkmale solcher Gruppierungen zu legen.

Es muß festgestellt werden, daß alle diese Gruppierungen eines gemeinsam haben, nämlich bestimmte Bedürfnisse abzudecken und damit besonders Jugendliche, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, anzusprechen. Es geht um Bedürfnisse, die in unserer Gesellschaft anscheinend nur unvollständig oder gar nicht abgedeckt werden können. Dazu gehört das Gefühl, angenommen zu werden, das Gefühl, daß einem die Angst genommen wird, die Ich-Stärkung und vor allem die Möglichkeit, hohe oder höchste elitäre Stufen erreichen zu können.

Meines Erachtens muß man auf drei Bereiche besonders achtgeben, und das werde ich mir in dem Bericht an das Parlament dann genau ansehen. Nicht nur Information darf im Vordergrund stehen. Die bereits Geschädigten und Gefährdeten müssen gezielte Beratung und Betreuung bekommen, und damit das zum Erfolg führt, muß der Ausstieg genauso erfolgen können wie der Einstieg.

Besonders die Prävention ist mir ein Anliegen, in der Art, daß neben Informationen auch gezielt Projekte gefördert werden, die darauf abzielen, junge Menschen in ihrer Persönlichkeit, Kritikfähigkeit und im Erlernen von Problemlösungsstrategien zu fördern. Dann werden Sekten, Psychokulte und Heilslehren-Gruppierungen für sie unattraktiv. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schaffenrath: Ethikunterricht!)

23.13

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.13

†Abgeordnete Edeltraud Gatterer¦ (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Suche nach Glück und dem Sinn des Lebens beschäftigt den Menschen seit jeher. In einer Zeit, in der Geld, Schnelligkeit, Technisierung und Shareholder Value den Alltag bestimmen, gaukeln Sekten und Psychokulte vor, Antworten auf neue Herausforderungen und alte Sehnsüchte geben zu können.

Gerade Menschen, die das Gefühl haben, mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten zu können – die Jahrtausendwende spielt dabei sicher auch eine Rolle –, Menschen in Krisensituationen und Jugendliche werden von Sekten zuerst angesprochen und dann vereinnahmt. Das Angebot ist, wie die Sektenenquete gezeigt hat, auch in Österreich sehr groß. Ungefähr 500 derartige Gruppierungen gibt es, und laut einer Fessel-Studie wurden bereits 77 Prozent der Österreicher einmal von Sekten angesprochen. 50 000 Österreicher sagen, sie sind Mitglied einer Sekte, und das Umfeld dieser Organisationen beläuft sich auf zirka 200 000 Menschen.

Vielen ist nicht einmal bewußt, daß sie sich in der Organisation einer Sekte oder eines Psychokultes befinden, denn diese Organisationen sind sehr oft getarnt. Unter dem Deckmantel des Gesundheitsbewußtseins oder eines Persönlichkeitsentwicklungs-Kurses wird oft versucht, neue Mitglieder anzusprechen. Weder Volkshochschulen noch Gemeinden, nicht einmal Universitäten sind davor gefeit, daß Gruppierungen ihre Räumlichkeiten nutzen, um neue Mitglieder zu gewinnen. Diese Gruppierungen profitieren dann von den seriösen Namen dieser öffentlichen Einrichtungen und können dadurch Unbedenklichkeit vorspiegeln.

Wir haben gesehen, daß die Grenzen fließend und die Aktivitäten vielfältig sind. Gerade um in diesem Bereich Auskunfts- und Ansprechpartner zu haben, ist die Bundesstelle für Sektenfragen so wichtig, damit man fragen kann, ob es sich um eine Gruppierung handelt, die bedenklich ist, und wie es mit Erfahrungen mit dieser Gruppierung aussieht.

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister sehr herzlich dafür, daß er mit der Broschüre "Sekten – Wissen schützt" schon den ersten Schritt gesetzt hat. Dies wurde bereits 280 000mal angenommen; nicht nur abgefragt, sondern auch angenommen. (Abg. Dr. Mertel: Was sagt die MRK dazu? – Abg. Dr. Khol: Das ist ja nur eine Information!)

Es gibt wirklich schlimme Gesichter von Sekten. Wir kennen das von der AUM-Sekte oder von den Massenmorden der Sonnentempler. Aber das Alltagsgesicht der Sekten heißt immer: Abkoppelung von der Familie, Ausbeutung, Abhängigkeit. In totalitär geführten Sekten haben die Menschen oft keine Entscheidungsmöglichkeiten mehr, sondern stehen in Befehls- und Gehorsamsbeziehung und werden überwacht. Der Weg zurück wird verbarrikadiert und die Brücken werden abgebrochen.

Ich glaube, aus diesem Grund ist es dringend notwendig, daß es eine Bundesstelle gibt, die Wissen sammelt, die aufmerksam macht, die hinweist. Robert Musil sagte: "Wir haben keine innere Stimme mehr, der Verstand tyrannisiert unser Leben." – Sekten und Psychokulte können diese innere Stimme nicht zum Klingen bringen und schon gar nicht ersetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny.)

23.16

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächster Redner ist Herr Dr. Niederwieser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.16

†Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser¦ (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eines muß man dem Abgeordneten Stadler lassen. Erstens hat er sich mit dieser Materie zwar nicht im Ausschuß beschäftigt, aber doch sehr tief – bis hinein ins Konkordat – gegraben, und zweitens ist er – im Unterschied zu seinem Klubobmann – auch tatsächlich da, wenn diskutiert wird. (Abg. Dr. Mertel: Wo ist er? – Ah, da oben sitzt er!) Das hält sein Klubobmann einigermaßen anders. Den sehen wir hier nur sehr selten.

Kollege Stadler! Sie verwechseln etwas, wenn Sie die Ausschußfeststellung kritisieren. Wenn der Herr Bundesminister oder wenn diese Beratungsstelle Informationen bekommt, die sich auch auf den kirchlichen Bereich und auf Organisationen aus dem kirchlichen Bereich beziehen, dann wird der Herr Bundesminister im Sinne dieser Ausschußfeststellung die entsprechende Kirche von diesen Vorgängen verständigen. (Abg. Mag. Stadler: Dafür braucht er keine Ausschußfeststellung!)

Das ist nicht so, wie es bei Ihnen ist. Wenn Sie oder Ihr Klub einen Brief der Firma Prochema bekommen, dann geben Sie ihn dem Herrn Rosenstingl und sagen: "Jetzt mach aber da einmal!" – Das ist selbstverständlich in dem Sinn ein Befehl, wie Sie das betrachten. (Abg. Mag. Stadler: Dafür brauche ich keine Ausschußfeststellung!) Die Information, die der Herr Bundesminister gibt, ist eine Information und kein Befehl an die Kirche. Insofern kann das auch überhaupt nicht verfassungswidrig sein.

Sie haben auch diesen – wie heißt das? – Haftungsvertrag angezogen. (Abg. Dr. Mertel: Knebelungsvertrag!) Knebelungs-, Haftungsvertrag – ist ja gleichgültig. Es ist selbstverständlich relativ leicht, solche Haftungsverträge einzugehen. Wir wissen ja bis heute nicht, was die Position der Freiheitlichen Partei zu diesem Gesetz tatsächlich ist. Von Ihnen waren zwei Redner hier heraußen. Beide haben sich nur auf die Ausschußfeststellung bezogen, aber kein einziges Wort zum Gesetz selbst gesagt. (Abg. Mag. Stadler: Genügt das nicht?)

Wir stimmen ja bitte nicht nur über die Ausschußfeststellung ab, sondern wir stimmen über ein Bundesgesetz ab. Sie haben aber kein Wort darüber verloren, weshalb Sie dieses Gesetz ablehnen. Sie haben nur fadenscheinige, falsche verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Ausschußfeststellung, die Sie bewußt falsch interpretiert haben, hier vorgetragen. Ich bin gespannt, ob Sie dann dem Gesetz zustimmen werden. (Abg. Mag. Stadler: Das habe ich gesagt! Ganz zu Beginn der Rede!)

Sie können das selbst nachlesen. Wenn Sie nicht mehr wissen, was Sie gesprochen haben, lesen Sie es selbst nach! (Abg. Mag. Stadler: Ganz zu Beginn der Rede habe ich das gesagt!) Sie haben zum Gesetz kein Wort gesagt, außer am Anfang, daß Sie es ablehnen werden. (Abg. Mag. Stadler: Das gibt jetzt ein "Nicht genügend", Herr Lehrer! Ich habe das ganz zu Beginn gesagt!)

Die liberalen und die grünen Kollegen haben sich sehr massiv gegen diesen Absatz 2 in § 1 ausgesprochen. Dazu haben die Vorrednerinnen meiner Fraktion schon Stellung genommen. Ich meine aber doch, daß es überlegenswert ist, ob man sagt: Wir wollen, daß überhaupt nichts passiert, wir wollen überhaupt keine Beratungsstelle – nur weil diese Beratungsstelle nicht auch Tätigkeiten in der Kirche umfassen kann. (Abg. Schaffenrath: Gell, Erwin, jetzt fällt dir die Argumentation schwer! Jetzt wird es schwer, dich herauszureden!)

Ich denke, diese Beratungsstelle hat eine dermaßen wichtige Funktion, daß man sich ohne weiteres mit dem, was sie zu tun hat, zufriedengeben kann, noch dazu, da für den anderen Bereich eine Lösung gefunden wurde. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine so skurrile Argumentation!) Diese Beratungsstelle wird seriöse, wirksame und umfassende Information zu liefern haben. Sie wird, wenn notwendig, jenen Betroffenen und Angehörigen Hilfestellung leisten, die in Gefahr geraten, nicht nur Hab und Gut, sondern auch ihre persönliche Freiheit zu verlieren.

Das ist eine sehr wichtige Aufgabe, und daher sind wir froh, daß diese Stelle eingerichtet wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schaffenrath: Ehrlich froh oder "koalitionsfroh"? – Das frage ich dich noch, ob du ehrlich froh bist!)

23.21

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Zu Wort gelangt Herr Dr. Höchtl.

23.21

†Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl¦ (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn fast neun von zehn Österreichern sagen, daß sie Sekten, pseudoreligiöse Gemeinschaften oder destruktive Kulte als gefährlich oder sehr gefährlich betrachten, dann ist es meiner Ansicht nach eine Verpflichtung für die Politik, sich dieser Ängste anzunehmen und die entsprechenden Instrumente zu schaffen, damit man rechtzeitig Informationen gibt und für Aufklärung sorgt. Das ist der Grund dafür, daß wir seit einigen Jahren in dieser Frage tätig sind.

88 Prozent der Österreicher sind es genau, die solche Gruppierungen als gefährlich oder sehr gefährlich betrachten. Vor kurzem, vor wenigen Wochen, haben wir eine eigene Enquete darüber abgehalten. Dort haben uns nationale und internationale Fachleute Bericht erstattet, und es wurde gesagt, daß allein der Psychomarkt in Deutschland ein Ausmaß von rund 130 Milliarden Schilling jährlich erreicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht nicht darum, irgendwelche Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Aber wir wollen eine Stelle haben, welche diese Gefährdungen dokumentiert, und wir wollen eine Bundesstelle haben, die informiert. Aber wir wollen nicht nur diese Bundesstelle haben – übrigens ist seitens der Freiheitlichen Partei zum Gesetz selbst überhaupt kein Einwand vorgebracht worden (Abg. Mag. Stadler: Falsch!), wie festgehalten werden muß, und das heißt, ich lade Sie ein, zuzustimmen –, sondern wir müssen auch weitere Schritte setzen. Wir müssen Schritte im Hinblick darauf setzen, wie es mit dem Schutz der Konsumenten vor den verschiedenen Angeboten auf dem Psychomarkt weitergeht. Denn da geht es allein in Österreich um einen Markt von rund 10 Milliarden Schilling.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, all jenen, denen es ein Anliegen ist, über die Gefahren zu informieren und den betroffenen Menschen zu helfen, muß man nahelegen, diesem Gesetz zuzustimmen. Wir tun es. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Mertel.)

23.23

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl.

23.23

†Abgeordneter Franz Riepl¦ (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist in dieser Debatte bereits sehr viel über die Notwendigkeit dieser Bundesstelle und über die Argumente dafür gesagt worden. Unbestritten ist – ich denke, das kann man zusammenfassend sagen –, daß von Sekten und sektenähnlichen Gruppierungen Gefährdungen ausgehen können und auch ausgehen. Die Bundesstelle für Sektenfragen ist daher meiner Meinung nach ein wichtiges Werkzeug, um diesen Gefähr-dungen entgegenzutreten.

Sekten sind vielfach von autoritären Strukturen geprägt, daher ist auch Aufklärung wichtig. Aufklärung braucht wiederum fundierte Grundlagen. Wie wir wissen, ist das kein nationales Problem, sondern muß auch über die Grenzen hinweg gesehen werden. Das Sektenthema ist daher auch international zu sehen. Deshalb ist es wichtig, daß in der Regierungsvorlage ausdrücklich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit in- und ausländischen Stellen in den Aufgabenbereich aufgenommen wurde. Das Europäische Parlament hat sich – ebenfalls in einer Entschließung – mit diesem Thema schon 1996 befaßt, und es gibt dazu auch international klare Zielvorstellungen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, daß unsere Gesellschaft zwar religiöse Toleranz braucht, doch ist diese nicht grenzenlos, sie darf nicht grenzenlos sein. Wo unter dem Vorwand der religiösen Betätigung Menschen ihren Familien entfremdet werden, die Herauslösung aus dem sozialen und beruflichen Umfeld erfolgt und der finanzielle Ruin einzelner droht, dort werden diese Grenzen überschritten. Deshalb ist es notwendig, daß dagegen etwas unternommen wird.

Ich wünsche jedenfalls namens der sozialdemokratischen Fraktion dem neugeschaffenen Dokumentationsarchiv für Sektenfragen – ich betone: Dokumentationsarchiv für Sektenfragen (Abg. Dr. Graf: Das ist es! Da habe ich schon recht!) –, also dieser neuen Bundesstelle, viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)

23.26

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

23.26

†Abgeordneter Werner Amon¦ (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über das Bundesgesetz debattieren, das die Grundlage für die neu einzurichtende Bundesstelle für Sekteninformation bildet, so ist das in Wirklichkeit die konsequente Fortsetzung eines Kampfes gegen Sekten und pseudoreligiöse Gruppen, die eine Gefahr für junge Menschen, aber auch für die Gesellschaft ganz allgemein darstellen.

Unser Herr Bundesminister Dr. Bartenstein hat – im Sinne des Nationalrates – diesen Kampf aufgrund einer Entschließung des Nationalrates von vornherein sehr offensiv aufgenommen, und zwar nicht nur mit der Sektenbroschüre. Wir haben das auch auf parlamentarischer Ebene weiterverfolgt, etwa im Rahmen einer Enquete, aber auch mit dem Bundesgesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften.

Es ist notwendig, diese Bundesstelle einzurichten, weil die bisherigen Informationsstellen offensichtlich nicht ausreichen. Sie reichen nicht aus, weil es auf der einen Seite entsprechende kirchliche Stellen und auf der anderen Seite Familienberatungsstellen gibt, die aber untereinander nicht unbedingt vernetzt sind.

Wenn wir davon sprechen, daß es in Österreich zwischen 500 und 600 derartige Gruppierungen gibt, so ist es für eine einzelne Stelle, die nicht vernetzt ist, fast unmöglich, im gesamten Bundesgebiet sozusagen alle Informationen zur Verfügung zu haben. Es geht also in Wahrheit nicht um Spitzeldienste, sondern es geht in erster Linie um das Sammeln von Informationen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zwei Anmerkungen möchte ich außerdem treffen. Frau Kollegin Motter! Sie haben gesagt, daß die in dieser Bundesstelle tätigen Bediensteten keiner Verschwiegenheit unterliegen. Offensichtlich haben Sie den Entwurf nicht gelesen, denn im § 11 ist ausdrücklich die Verschwiegenheit der dort tätigen Personen vorgesehen, auch über das Dienstverhältnis hinausgehend.

Besonders eigenartig – das möchte ich hier ausdrücklich anmerken – finde ich das Verhalten der Freiheitlichen, im Ausschuß zuzustimmen und hier dagegenzureden. Ich erinnere mich sehr gut an die Debatte von vor einem Jahr, als Ihnen alle Maßnahmen viel zuwenig weitreichend waren und wir in Ihren Augen viel zuwenig getan haben. Jetzt plötzlich ist Ihnen ganz offensichtlich das Tempo zu hoch. Sie kommen nicht mehr mit, und weil Sie nicht mehr mitkommen, ist es für Sie die einzige Möglichkeit, dagegenzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Da schickt ihr heute nicht die Elite heraus!)

23.28

†Präsident Dr. Heinz Fischer¦: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist diese Debatte geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschußanträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1158 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist mit Mehrheit so in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen darüber hinaus ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht in 1288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme stimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag auf Kenntnisnahme ist mit Mehrheit beschlossen.


DAS GESETZ im Volltext


Artikel bezüglich Eröffnung der Datensammelstelle (Der Standard)


Brief an den Standard: "Religionsfreiheit"


Dr. Bartenstein (BMJUF) unnd Dr. Müller (Datensammelstelle) laden zu einem Motivationsseminar für "Sectbusters" oder "Neue Inquisitoren" ein.


Fragen & Komentare an:
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