"Die drei gefährlichsten Wasserhähne der Nation"Bild29.jpg (11134 Byte)


Aus G.A.Rusznaks

Chronologische Auflistung der Ereignisse: TEIL 1 (7. Juli 1997 bis 14. Juli 2000)


18. Mai 1998

Bescheid: Untersagung der Benützung des Gebetsraumes. (Wichtigster Teil der Moschee) Begründung: Feuergefahr, mögliche Störung der öffentlichen Ordnung durch das Zusammenkommen von mehreren Personen, Gehrdung der hygienischen Verhältnisse durch die Installation von drei Kaltwasserhähnen für die rituellen Waschungen und einiges Absurde mehr. 


9. Mai 2000

Schreiben der Bezirkshaupmannschaft Linz-Land trifft ein. Androhung der Ersatzvornahmen. Das heißt im Klartext: Wir müssen innerhalb von 2 (statt der zugesagten 3) Monate, den "Urzustand" des Gebäudes wieder herstellen, besonders erwähnt werden die nun schon berühmten, gefährlichen Wasserhähne. Der Besitzer hat den Zubau abzutragen. Ganze Arbeit also.

Die Frage nach den genauen Recherchen der Behörde drängt sich auf. Niemand war bei uns, niemand hat sich die Baulichkeiten angesehen. Vom Schreibtisch aus ist entschieden worden. Der Protestgedanke wird neuerlich überstark. 


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