Die Bundessektenstelle im Kreuzfeuer der Kritik

 

Seit 1998 finanziert der Staat mit über € 400 000,- jährlich ein äußerst fragwürdiges Projekt, das wiederholt ins Visier internationaler Menschenrechtsorganisationen und heimischer Verfassungsexperten gerät. Die Stelle untersteht Bundesminister Haupt (Sozialministerium), agiert im Verborgenen und tritt stets nur an die Öffentlichkeit zwecks Eigenlob und Diffamierung religiöser Minderheiten. Wie lange kann und will sich der Steuerzahler die überbordende Sektenphobie eines Dr. German Müller (Leiter der Bundessektenstelle) noch gefallen lassen?

 

FOREF Tipp: Die Sektenstelle, ein Fall für den Rotstift des Finanzministers!

 

Im folgenden Kommentar wird vor den potenziellen Gefahren dieser Stelle gewarnt:



Die Tageszeitung DER STANDARD meldet in ihrer Printausgabe vom 13.11.2003
:

 

 

Beratungsstelle für Sektenfragen hilft Angehörigen wie Betroffenen........... Wenn man genauer hinschauen würde, ginge man nicht gleich jeder Idee auf den Leim....

 


Drum prüfe, wer sich....

 

von Hannes Roland


In der Bundessektenstelle und offenbar auch in der Regierung wird scheinbar unhinterfragt davon ausgegangen, dass von Sekten hauptsächlich Gefahren ausgehen. Auf diesem Grundsatz aufbauend beschäftigt die vor 5 Jahren gegründete Beratungsstelle für Sektenfragen heute sechs Experten, die im oben genannten Standard-Artikel stolz angeben 600 Anfragen von Betroffenen im Jahr zu behandeln. Kurz nachgerechnet sind das 100 Anfragen pro Experte und Jahr, das heißt rd. 2 Anfragen pro Woche und Experte. Das ist schon eine echte Auslastung.

 

Ich möchte hier aber anregen darüber nachzudenken, ob es denn stimmen kann, dass Gefahren immer nur von den Sekten ausgehen und nicht auch von Sektenberatungsstellen.

 

Einige der Gefahren, die beispielsweise von der Bundessektenstelle ausgehen können, seien hier kurz zusammengefasst:

  1.  Gefahr die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit im Land zu untergraben

    Allein die Tatsache, dass sich Österreich eine vom Staat eingerichtete und bezahlte Sektenstelle leistet, finden Verfassungsexperten (Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, Univ. Prof. Dr. Christian Brünner) verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
     

  2. Gefahr der Anmaßung seitens des Staates über religiöse Werte zu urteilen

    Für den Staat sollten die Gesetzbücher, die bei Gericht Anwendung finden, als Urteilsgrundlage für das Verhalten seiner Bürger genügen. Natürlich müssen Verbrechen entsprechend geahndet werden, gleich wo sie geschehen, selbstverständlich auch in neuen Glaubensgruppen. Das ist absolut keine Frage. Aber ist es Aufgabe eines Staates, der sich zur Religionsfreiheit bekennt, über religiöse Werte seiner Bürger zu urteilen und dafür hauptamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen?
     

  3. Gefahr der weltanschaulichen Bevormundung

    Dr. German Müller, der Leiter der Bundessektenstelle, die von betroffenen Gruppen wohl nicht ganz zu Unrecht als Bespitzelungsstelle bezeichnet wird, möchte ja schon auf jeden Freiraum zugreifen. Für ihn gehören Leute, die sich beispielsweise in irgendeiner Form nach den Mondphasen oder Gestirnen richten bereits zum sektiererischen Eck im Lande. Ist Dr. Müller jemand, der beurteilen kann, ob die Pflanzen bei der einen oder anderen Mondphase besser oder schlechter gedeihen? Er möchte sich aber das Recht einräumen vor derartigen „Glaubensrichtungen“ zu warnen. Überschätzt er da nicht seine Kompetenzen gehörig?
     

  4. Gefahr der Aufstellung von Beurteilungsregeln, die für Minderheiten anders ausgelegt werden als für andere

    Die Schwarz-weiß Malerei Sektierer oder nicht, bzw. schon die nicht unproblematische Unterscheidung zwischen Kirchen und Sekten, wobei die Kirchen generell genügend der artikulierten Sektenmerkmale wie strenge Hierarchie, Guru an der Spitze, rezeptartige Heilsprogramme, Elitestellung des eigenen Glaubens... erfüllen und nur nicht als Sekten gelten, weil sie vom Staat als Kirchen „anerkannt“ sind, stellt eine erhebliche Gefahr dar mit zweierlei Maß zu messen. Demokratische Gleichbehandlung kann da als Grundrecht noch so klar und eindeutig verankert sein – hier wird sie mit Unterstützung des Staates einfach übergangen. Ich erinnere nur daran, dass es heute das Christentum nicht gäbe, hätte es in seiner Anfangszeit nicht als Sekte über Jahrhunderte hinweg den herrschenden Obrigkeiten wie dem Römischen Reich die Stirn geboten.
     

  5. Gefahr einer Förderung der Lobby-Bildung zum Nachteil und zur Ausgrenzung von Minderheiten

    Gegen eine staats- und amtskirchengeförderte Lobby wie das Sektenberatungsnetz in Österreich haben religiöse Minderheiten und Kleingruppen so gut wie keine Chance. Wenn es einer der Minderheiten dann gelingt Oberwasser zu bekommen, so ist das in der Regel ausschließlich deren Idealismus zuzuschreiben.
     

  6. Gefahr nicht nur in Licht und Dunkel einzuteilen, sondern das Licht als Dunkelheit zu interpretieren

    Die Warnung von Prof. Ernö Lazarovits „Wehret den Anfängen!“ darf nicht unterschätzt werden und müsste besonders von einer Sektenberatungsstelle bei jeder ihrer eigenen Aktionen extra genau geprüft werden. Da aber scheint sie abzuperlen wie ein Wassertropfen auf einem Lotosblatt.
     
    Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf die Broschüre „Sekten-Wissen schützt“, die zahlreiche Nachfolgebroschüren und Veröffentlichungen in einzelnen Bundesländern inspiriert hat. Obwohl es Auftrag und Aufgabe der herausgebenden Sektenexperten wäre objektive Aufklärung zu betreiben – und das wird ja in Vorwort oder Einleitung in der Regel sehr hervorgehoben - befinden Betroffene, dass ihr „Glaube“ in deren Aufklärungsschriften meist falsch oder verzerrt wiedergegeben wird. Sie fühlen sich grob fehlinterpretiert in der Darstellung und besonders in der Bewertung ihrer Glaubensinhalte. In der Regel haben sich die „Experten“ auch nicht bei ihnen darüber erkundigt, was sie wirklich glauben und was die Glaubensrichtung tatsächlich glaubt oder sie haben deren Auskunft nicht ernst genommen.

    Im Gegensatz dazu aber glauben die Autoren scheinbar zu hundert Prozent jenen, die aus unterschiedlichsten Gründen ausgetreten sind und stützen sich auf deren Glaubensauslegung, die sie vielleicht gar nicht richtig oder in der Tiefe verstanden haben. Ein Widerruf oder ein Eingeständnis etwas falsch verstanden zu haben oder gar eine öffentliche Bereitschaftserklärung falsche Aussagen zu berichtigen, scheint bei vielen Sektenexperten noch völlig unbetretenes Neuland zu sein. Ob das als Qualitätsmerkmal zu werten ist?

     

  7. Die Gefahr, die hellseherischen Fähigkeiten mancher Sektenexperten zu hoch einzuschätzen.

    Wer kontrolliert eigentlich die Bundessektenstelle? Wer prüft zum Beispiel den Wahrheitsgehalt dessen wie die Gruppen in den Veröffentlichungen und Beratungen der Sektenstellen dargestellt werden? Die ständigen Ausreden, es sei zu wenig Platz in den Veröffentlichungen für ausführlichere Darstellungen sind nicht nur unprofessionell, sie sind untragbar. Ebenso ist es untragbar, dass über einzelne Gruppen einfach Ferndiagnosen gestellt werden ohne die jeweilige Gruppe vorurteilsfrei zu kontaktieren. Auf diesem Gebiet betätigen sich noch viel zu viele Sektenexperten nach wie vor gerne als Hellseher. Wie soll man das anders bezeichnen? Sie stellen Diagnosen und veröffentlichen diese ohne den „Patienten“ persönlich untersucht zu haben. Abgesehen davon dass Hellsehen von Sektenexperten nicht als seriös eingestuft wird, scheinen die Bundessektenstelle und andere Beratungsstellen eine regelrechte Tradition darin zu pflegen.

 

Bei näherem Hinsehen ist also festzuhalten, dass sich, wer die Beratung der Bundessektenstelle und anderer Sektenstellen in Anspruch nimmt, (hier gibt es selbstverständlich auch einige positive Ausnahmen) doch in beachtliche Gefahr begeben kann. Es bleibt einem letztlich trotz Beratung nur noch übrig - und hier haben wir in unserer Zeit einen großen Vorteil vergangenen Jahrzehnten gegenüber - sich selbst beispielsweise auf den Internetseiten der einzelnen Gruppen schlau zu machen. Anratenswert ist das allemal.
 
Angesichts derartiger Missstände sollte es nicht nur heißen: Drum prüfe, wer sich bindet (nämlich an eine neue Glaubensrichtung oder auch an alte Traditionen). Es muss der Vollständigkeit halber auch heißen:


Drum prüfe, wer sich beraten lässt!


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