PRESSEINFORMATION

 11.30, Freitag 28.März 2003
 

Rechtsgutachten gegen staatliche Diffamierung religiöser Minderheiten
 

Univ.Prof. Dr. Christian Brünner zeigt rechtliche Grenzen auf

 


 

Graz/Linz - Das Forum Religionsfreiheit (FOREF) hat ein Rechtsgutachten über staatliche Diskriminierung religiöser Minderheiten in Auftrag gegeben. Das „Gutachten zur Frage der rechtlichen und verwaltungspraktischen Determinanten staatlicher Information betreffend "Sekten"“ von o.Univ.Prof. Dr. Christian Brünner, Graz, liegt nun vor und wurde am Freitag, den 28. März, um 11.30 im Linzer Pressezentrum Ursulinenhof (Landstraße 31) vorgestellt. Anlass der Untersuchung war die tendenziöse Darstellung von zahlreichen Religionsgemeinschaften auf der CD-ROM „Auf der Suche nach dem Sinn“, die von der OÖ Landesregierung an Schulen verteilt wurde.

 

„Im Rechtsgutachten zeigt Prof. Brünner nicht nur die (inhaltliche) Rechtswidrigkeit der CD-ROM auf. Er behauptet sogar, dass für die Herausgabe der CD der OÖ Landesregierung jede explizite gesetzliche Basis fehlt. Auch die Diözese sei bei ihrer Informationstätigkeit an die Grundrechte gebunden und auch kirchliche "Sektenexperten"  unterliegen der Sorgfaltspflicht. Weiter werden die Bundesstelle für Sektenfragen und die Sektenbroschüre stark ins Visier genommen“, fasst FOREF-Gründer Peter Zöhrer den Inhalt des Gutachtens zusammen.

 

Nach Ansicht der FOREF-Mitglieder ist der Inhalt der CD ein Rundumschlag, eine einseitige und unqualifizierte Kritik an über 350 religiösen und weltanschaulichen Gruppen. Zöhrer hat deshalb seit Mai des Vorjahres versucht, LH-Stv. Franz Hiesl Kontakt aufzunehmen. „Hiesl zu bewegen, Betroffene anzuhören und die Verteilung der CD zu stoppen, blieben leider ohne Erfolg. Daraufhin wurde Univ. Prof. Christian Brünner um die Erstellung eines Rechtsgutachtens gebeten“, berichtet Zöhrer.

 

In dem vorliegenden Gutachten zeigt Brünner  die rechtlichen Grenzen auf, die staatliche Informationen und Warnungen im Zusammenhang mit "Sekten" beachten müssen. Es geht dabei um verfassungsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Grenzen. So muss zum Beispiel das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder der Grundsatz des "Parteiengehörs" beachtet werden. Prof. Brünner kommt an manchen Stellen des Gutachtens zum Schluss, dass einige Rechtsvorschriften bzw. die eine oder andere Informationspraxis verfassungswidrig sind.

 

Dr. Brünner ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Graz. Er lehnt es ab, jede (minderheits)religiöse Gemeinschaft, die nicht den mainstream-Religionen oder Konfessionen entspricht, als "Sekte" zu verunglimpfen. Weiter verurteilt er es, wenn unter dem Deckmantel der Sektenbekämpfung das fundamentale Recht der Bürger eingeschränkt wird, die eigene Spiritualität und Religiosität allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu leben. „Das Gutachten kann als Mahnung verstanden werden, bei der Sektenberatung rechtliche Grenzen zu beachten und wegen des Grundrechtes der Religions- und Weltanschauungsfreiheit eine erhöhte Sorgfalt an den Tag zu legen. Es ist zu hoffen, dass das Gutachten zu einer differenzierenden Sicht und Bewertung von Religions- und Weltanschauungsgruppen führt und bewirkt, dass religiösen Minderheiten mit Toleranz begegnet wird“, meint Zöhrer.

 

Medienvertreter erhalten das Rechtsgutachten von Prof. Brünner bei der Pressekonferenz oder direkt bei FOREF-Pressesprecher Günther Ahmed Rusznak. Herr Rusznak war Pressesprecher der Trauner Moschee „Mescid Üll-Aksa“, deren amtliche Zerstörung sich heute zum  zweiten Mal jährt. Dieses Datum wurde gewählt, um die teilweise stark ausgeprägte Diskriminierung religiöser Minderheiten (auch staatlich anerkannter) in Österreich aufzuzeigen.

 

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