Die Subventionierung der GSK
durch die Stadt Wien

 


Verfassungsrechtler Prof. Dr. Brünner warnt vor öffentlicher Subventionierung eines Vereins, der nicht verfassungskonform agiert.
Im Falle eines Etats für die GSK schlägt er vor, dass im Subventionsvertrag eindeutig die Bindung and das Grundgesetz festgelegt werden soll. Dadurch ist der Verein verpflichtet in seiner Informationsarbeit objektiv, tatsachengetreu, religionsneutral und unter Beachtung des Religionsfreiheit zu vorzugehen.

"Der Subventionsnehmer ist verpflichtet gemäß den Grundsätzen unserer Verfassung zu handeln. Wenn schon gefördert wird, dann soll im Fördervertrag sichergestellt sein, dass die GSK auch objektiv, tatsachengetreu, religionsneutral und vor allem unter Beachtung des Grundrechtes tätig ist!"

" Wenn GSK von der Stadt Wien finanziert wird, so ist der Verein gleichsam ein "verlängerter Arm" des Staates. Der Staat kann sich seiner Bindungen nicht dadurch entledigen, indem er einen privaten Verein wie die GSK finanziert, die gegen diese Grundsätze verstößt."


GSK: Probleme mit der Objektivität
 

DI Friedrich Griess war Leitfigur, Pressesprecher, Webmaster und Motor der GSK. Erst durch massive Kritik an seinem Mangel an Objektivität und seinen demagogischen Eskapaden wurde er beraten, sich aus der heimischen Öffentlichkeit zurückzuziehen. Zahlreiche Gerichtsurteile gegen Griess (siehe unten) haben zu dieser Entwicklung sicher beigetragen. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass er sich in den letzten Jahren mehr hinter der internationalen Anonymität von FECRIS verschanzte. 2005 wurde er sogar zum Präsidenten dieses europaweiten Dachverbandes der Anti- Kult Organisationen gewählt.

Hier in Österreich wurde Griess und seine Vereinstätigkeit für das Image von GSK zusehends untragbar.  Immerhin hatte der Wiener Verein einiges zu verlieren: bis 2005 erhielt er  noch einen saftigen Etat vom Sozialministerium. Heftige Kritik seitens Betroffener von den religiösen Minderheiten dürfte letztendlich ein Grund für die endgültige Einstellung dieser Förderung gewesen sein.

Derzeit erhält  GSK nur noch eine Subvention von der Stadt Wien. Das Land Niederösterreich finanziert weiterhin "Projekte" des Vereins (z.B. die "Sektenstudie" im Vorjahr - eine tendenziöse Studie von über 60 Seiten, die bis dato obwohl von öffentlicher Hand bezahlt, der Öffentlichkeit vorenthalten wird). 

Der neue Mann der GSK

In den vergangenen Monaten trat der neue Mann der GSK, Mag. Felinger wiederholt an die Öffentlichkeit. Seine pauschalierenden Aussagen über die angeblichen Gefahren der so genannten Sekten eignen sich köstlich zum Quotenfang für diverse Talkshows. Das Schüren von irrationalen Ängsten bringt Zuschauerquoten; eine Tatsache die sich die Boulevardmedien und populistischen Talkshows leider schon lange zunutze machen - ohne Rücksicht auf Verluste. Dank dieser "Qualitäten" hat sich Felinger in kürzester Zeit zum ORF-Darling stilisiert (Kahrlich, help tv, Willkommen Österreich, etc.). Weder Betroffene aus den religiösen Minderheiten, noch FOREF wurden von den ORF Redakteuren zwecks Stellungnahme kontaktiert.

FAZIT:
Im Prinzip ist nichts gegen eine Institution einzuwenden, die als Monitor gegen Manipulation und Verletzung der Menschenrechte in religiösen und weltanschaulichen Gruppen agiert. Unakzeptabel ist es jedoch, wenn ein Verein sich diese Aufgabe auf die Fahnen schreibt und in Wirklichkeit aber selbst gegen diese Grundrechte verstößt, die er zu wahren vorgibt (und dafür noch öffentliche Gelder beansprucht).


Es ist an der Zeit für GSK vor dem eigenen Haus zu kehren. Ein guter Anfang dafür wäre:

Aufzählung sich von Herrn Griess offiziell zu distanzieren, solange er weiterhin seine religiöse und weltanschauliche Intoleranz auf nationaler und internationaler Ebene auslebt.
Aufzählung wenn Prof. Rollet, die Vorsitzende des Vereins dafür dafür eintritt, dass die "Sektenstudie" im Volltext der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (FOREF wurde bis dato die Einsicht versagt).
Aufzählung sich dafür einzusetzen, dass die 44 "Sekten" -Filme die zurzeit im "Sektenunterricht unserer Schulen verwendet werden, zusammen mit einem unabhängigen Beirat auf  Objektivität überprüft werden und diskriminierendes Unterrichtsmaterial eliminiert wird.
 
Aufzählung  sich an den neuen Antidiskriminierungs- Richtlinien der EU zu orientieren.
Aufzählung Medienauftritte nur dann zu akzeptieren, wenn auch Repräsentanten religiöser Minderheiten die Chance zur Stellungnahme bekommen.


DI Friedrich Griess, GSK Webmaster und der Vorsitzende von FECRIS  ist offenbar extrem befangen:
Seine Tochter Wiltrud  ist der "Norweger-Bewegung", einer internationalen christlichen Glaubensgemeinschaft beigetreten.  Ihre Glaubensentscheidung wurde vom Vater niemals akzeptiert. Mit Hilfe der österreichischen "Sekten"-Gegner begann er einen Kreuzzug gegen die "Norweger" und seine eigene Tochter. Die Religionsgemeinschaft behauptet, dass Griess die GSK für seinen Rachefeldzug gegen die Bewegung benutzt.
 


Folgende Inhalte sind auf der offiziellen Website
der "Norweger"
www.norweger.at zu finden:
 

DI F. Griess
http://www.norweger.at/?cp=g01

Die Lebenslüge des Herrn Griess besteht darin, dass seine Tochter Wiltrud durch die Glaubensinhalte der "Smiths Freunde" angeblich psychisch krank gemacht und bis zum Selbstmord getrieben worden sei.


Abgesehen davon, dass sich Herr Griess im Zuge eines Verfahrens vor dem Handelsgericht Wien selbst dazu verpflichtet hat, diese Behauptung in Zukunft zu unterlassen (Akt des HG Wien zur GZ 17 Cg 15/96d), weiß Herr Griess ganz genau, dass das Gegenteil der Fall ist:

Seine Tochter war bereits in schwer krankem, depressivem, ja sogar suizidgefährdetem Zustand, als sie zum ersten Mal mit unserer Glaubensgemeinschaft in Kontakt kam.


Sogar der Disziplinarrat der österreichischen Ärztekammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, der sich aufgrund einer böswilligen Anzeige des Herrn Griess gegen Dr. Alexander Koller, einen Arzt der "Smiths Freunde", mit diesem Fall beschäftigen musste, stellte am 21.5.1986 in einem "Erkenntnis", das einem Gerichtsurteil gleichkommt, unter der Geschäftszahl Dk 50/85 W eindeutig fest, dass sich die Tochter des Herrn Griess

"in einem seelischen Notstand" befand, als sie mit den "Smiths Freunden" in Kontakt kam, "sie hatte eine Affaire mit einem verheirateten Mann, litt an Konzentrationsschwäche, Antriebslosigkeit und Depressionen. Sie sagte dem Disziplinarbeschuldigten, daß sie verloren sei. Als Wiltrud Griess eines Tages wieder Suicidabsichten äußerte, erkannte der Disziplinarbeschuldigte, daß Gefahr im Verzug sei. Er verordnete ihr deshalb ein homöopathisches Präparat..."Der Disziplinarbeschuldigte weist auf dem Gebiet der Homöopathie eine Spezialausbildung auf."

Im selben Urteil wurde Dr. Koller schließlich von den Beschuldigungen freigesprochen, die Herr Griess gegen ihn vorgebracht hatte.

Als tiefere Ursache für ihre psychischen Probleme bzw. für ihr gestörtes Verhältnis zur Sexualität und Männerwelt nennt Wiltrud Griess außerdem am 3. 10. 1996 in der Fernsehsendung "VERA" öffentlich vor ca. 900.000 Zusehern "inzestuöse Erlebnisse in ihrer Familie".

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die inzestuösen Handlungen nicht von Seiten des Vaters ausgegangen sind.

Wiltrud Griess befand sich also zum Zeitpunkt Ihrer Bekanntschaft mit "Smiths Freunden" in einer großen inneren Notlage, die wiederum von bestimmten Personen schamlos ausgenutzt wurde, sodass die Studentin als Opfer sexueller Ausnützung und Erniedrigung bezeichnet werden muss.

Jeder rechtsstaatlich gesinnte Bürger, der sich den Gesetzen seines Landes verpflichtet fühlt, beschreitet den Rechtsweg, wenn er ein vermeintliches Unrecht bzw. eine ernste Gefahr für die Allgemeinheit zu sehen glaubt. Diese rechtsstaatliche Grundgesinnung ist Herrn Griess völlig fremd, er beschreitet grundsätzlich den Weg des Verunglimpfens, der Verleumdung, der Verhetzung: In Dörfern Zettelchen mit ungeheuerlichen Lügen verteilen oder auf Autos kleben, verhetzende Briefe an Behörden und Politiker schicken, die Existenz unbescholtener Familienväter durch umfangreiche Verleumdungskonvolute an Vorgesetzte (zu) zerstören - so haben wir Herrn Griess kennengelernt..

Gelingt es Herrn Griess nicht, andere für seine "Kriminalisierung" der Norweger zu gewinnen, beschimpft er sie nachträglich als inkompetent und schickt sofort wieder seine Brieflein voller Lügen und Diffamierungen nach Ost und West. Alle, die nicht seine Meinung teilen, sind dumm oder von den Norwegern "gekauft".

Stellungnahme der Tochter

Stellungnahme der Tochter
- Schriftstück 1
- Schriftstück 2
- Schriftstück 3


Mehr zum Thema Friedrich Griess
 


Seit beinahe zwanzig Jahren
sind wir als christliche Glaubensgemeinschaft mit der Tatsache konfrontiert, dass Hr. DI F. Griess unsere Gruppe durch ehrenrührige und nachweislich unwahre Behauptungen in den Schmutz zu ziehen versucht.

Die Aussagen des Herrn Griess über "Smiths Freunde" stehen in krassem Widerspruch zur Meinung nahezu der gesamten Fachwelt! Herr Griess ist kein wissenschaftlich arbeitender Experte, kein anerkannter Fachmann, der die Bevölkerung seriös und sachlich-objektiv über religiöse Gruppen und eventuelle Gefahren informiert.

Die Verbreitung seiner Unwahrheiten ist ihm wiederholt gerichtlich untersagt worden, dennoch überschwemmt er seit vielen Jahren ungehemmt Behörden, Weltanschauungsbüros, Zeitungsredaktionen und Einzelpersonen im In- und Ausland mit seinen "Rundbriefen" und umfangreichen Konvoluten.

Wegen seiner falschen Beschuldigungen musste sich Herr Griess im Zuge mehrerer Verfahren vor dem Handelsgericht Wien wiederholt dazu verpflichten, seine unwahren Behauptungen über die "Norweger" - bei sonstiger Geldstrafe - zu unterlassen.

Lesen Sie dazu die Gerichtsdokumente im Detail.

Die Prozesse
Griess vor dem HG Wien
- Gerichtsdokument 1
- Gerichtsdokument 2
- Gerichtsdokument 3
- Gerichtsdokument 4
Exekutions-Verfahren 2004


Kurzinformationen über die Gerichtsprozesse der
Norweger-Bewegung CONTRA Friedrich Griess

 


zum Download


Kathrin Espegard
http://www.norweger.at/?cp=espegard

Die damals 27-jährige, zur "Norweger-Bewegung" gehörende Medizinstudentin und heute in Norwegen lebende, verehelichte Dr. Kathrin Espegard wird am 25.4.1987 in der eigenen Wohnung in Graz von einem farbigen Amerikaner und weiteren "Gehilfen" (einschließlich der eigenen Mutter!) regelrecht überfallen, tagelang in gefesseltem und geknebeltem Zustand gegen ihren Willen gefangengehalten, psychisch und physisch gequält und schließlich (wiederum in gefesseltem Zustand) in einem PKW nach Osterwitz, Bezirk Deutschlandsberg, gebracht.

Dort wird die Studentin bis zu ihrer abenteuerlichen Flucht in der Nacht zum 29.4.1987 weiterhin gefangengehalten und mittels einer Gehirnwäsche (pseudowissenschaftlich und verharmlosend "Deprogramming" genannt) behandelt, um sie mit Gewalt von ihrer innersten Überzeugung und Glaubenseinstellung abzubringen..

Allein die Tatsache, dass Frau Dr. Kathrin Espegard als erwachsene und mündige österreichische Staatsbürgerin ihr Recht in Anspruch nehmen wollte, sich einer Religion und Glaubensrichtung ihrer freien Wahl anzuschließen, war für ihre Angehörigen Grund genug, mit Hilfe eines polizeigesuchten, mehrmals vorbestraften amerikanischen Verbrechers die eigene Tochter mit brutaler Gewaltanwendung in den "Schoß" der katholischen Kirche zurückzubringen.

Laut Anklageschrift und Urteilsbegründung des Landegerichts für Strafsachen Graz wurde das Opfer "widerrechtlich gefangengehalten, wobei die Feiheitsentziehung auf solche Weise begangen wurde, daß sie der Festgehaltenen besondere Qualen bereitet hat", dabei wurde Kathrin Espegard auch "am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt".

Laut Gerichtsurteil haben die an diesem Verbrechen Beteiligten an Dr. Kathrin Espegard "hierdurch...das Verbrechen der schweren Nötigung..., das Verbrechen der Freiheitsentziehung...und das Vergehen der Körperverletzung begangen". Alle Angeklagten wurden rechtskräftig zu ca. einjährigen, bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.


Von der Mutter entführt !
aus: Drammens Tidende
http://www.norweger.at/?cp=e02

Drammens Tidende - Buskeruds Blad
Nr. 23; Freitag 28. Januar 1994-4. Woche

Ål: Katrin Esepgard (33), verheiartet und wohnhaft in Ål, hatte eine brutale Religionsverfolgung am eigenen Leib erlebt. 1987 wurde sie in ihrem Heimatland Österreich für vier Tage gekidnappt, geknebelt und psychisch terrorisiert, weil sie Kontakt mit der Glaubensgemeinschaft Smiths Freunde hatte. Schließlich konnte sie fliehen.

In Ål bekam sie später von zwei deutschsprechenden Männern Besuch. Dieses Mal reagierte sie jedoch schneller und ging "in Deckung". Katrin und ihr Mann Oddvar Espegard kontaktierten die Polizei, diese wiederum warnte die Interpol. Die Sache endete damit, dass das Außenministerium genug Druck auf die österreichischen Behörden machen konnte, sodaß die Causa - die bereits weggelegt war - wieder aufgenommen wrude. Neulich wurde ihre Mutter aufgrund des Kidnappings vom österreichischen Höchstgericht für schuldig befunden.
 


Kidnapping
 

 

Tochter gewann Prozess
http://www.norweger.at/?cp=e02

Die norwegische Tageszeitung "fremtiden" berichtet am 28.1.1994 in großer Aufmachung:

Gewann Kidnappingsprozeß gegen Mama

Zuhause in Österreich wurde sie von ihrer eigenen Mutter gekidnappt. Kathrin Espegard, die mit ihrem Mann und den Kindern in Al wohnt, wurde gefesselt und geknebelt. Sie wurde bedroht, ihren Glauben und ihr Engagement in der christlichen Gemeinschaft Smiths Freunde aufzugeben. Kathrin gab jedoch nicht nach und jetzt vor Weihnachten befand der Oberste Gerichtshof in Österreich die Mutter wegen Freiheitberaubung für schuldig.

- Ich kann meine Mutter nicht mehr als Gott lieben, sagt Kathrin (33), zuhause in Al, wo sie mit ihrem Mann Oddvar Espegard wohnt.


Das Martyrium der Kathrin Espegard

http://www.norweger.at/?cp=e04

Frau Dr. Kathrin Espegard suchte auf Grund ihrer tristen familiären Verhältnisse schon in ihrer Jugendzeit Hilfe, Rat und Anschluß bei der Norweger-Bewegung und wurde deshalb jahrelang Diskriminierungen ausgesetzt (oft tagelang eingesperrt, körperlich mißhandelt; man versuchte sie wegen ihres Glaubens zu entmündigen, für geisteskrank zu erklären u.ä.).

In einer Eingabe vom 9.3.1988 an das Landesgericht f. Strafsachen Graz schreibt Dr. Kathrin Espegard aus Norwegen wörtlich folgendes:

"Ich bitte das Landesgericht Graz um Hilfe, um von einer Verfolgung loszukommen, die nun schon seit 10 Jahren angedauert hat. Die Entführung ist nur die Spitze vom Eisberg.. Ich bin mehrere Male brutal. geschlagen worden, sowohl als minderjährige als auch bereits volljährige Person. Das letzte Mal (wurde ich) in einem Alter von 26 Jahren (geschlagen). Als Erwachsene wurde ich auch öfters eingesperrt, und das in meiner eigenen Wohnung in Graz Ich kann mich erinnern, daß ich einmal zwei Tage und zwei Nächte hinter verschlossenen Wohnungstüren saß. Das Gefährlichste, das...(man) gegen mich angewendet hat, ist der äußerst unangenehme Versuch, mich als geisteskrank zu erklären.

Auch in einem späteren Schreiben vom 28.9.1990 erklärt Frau Dr. Kathrin Espegard dem zuständigen Richter und Staatsanwalt ihre verzweifelte Situation:

"Als Erwachsene, im Alter von 19-26 Jahren, bin ich mehrmals. in meiner eigenen Wohnung eingesperrt worden - dies ist tlw. bis zu mehreren Tagen vorgekommen; (man)...hat mich all die Jahre hindurch immer wieder geschlagen und wie einen Hund behandelt, mein Leben war...zeitweise eine Hölle auf Erden.

Die Entführung und psychische Tortur durch die "Behandlung" des farbigen Amerikaners Ted Patrick schildert Frau Dr. Kathrin Espegard im Dezember 1988 ausführlich dem eigens nach Norwegen gereisten "profil"-Redakteur:

"Er (der farbige Amerikaner Ted Patrick) hat gesagt, da? ich den Teufel in mir habe. So, wie die Eva auch verführt worden ist vom Teufel, genauso bin ich verführt worden. Ich bin nicht normal, hat er gesagt. Ich bin in eine satanische Gruppe gekommen, die mich beherrschen und mein Geld nehmen will.

Besonders grausam, erzählt die Frau in ihrer norwegischen Wahlheimat, seien Ted Patricks Drohungen gewesen:

"Er hat gesagt, daß er mich für zehn Jahre festhalten wird. Er hat gesagt, daß ich meinen Verlobten nie wieder sehen werde."

Immer noch hat Kathrin Espegard Angst:

"Ich habe", sagt sie zu "profil"," Polizeischutz in unserem Ort". Im Wohnzimmer ist ein Alarmknopf installiert worden. Wenn sie diesen drückt. ertönt in der nahen Polizeidienststelle ein Signal. Geht sie außer Haus, dann trägt sie unter dem Pullover ein Funkpiepserl. "Ich habe nach wie vor Angst, daß Leute kommen und mich entführen wollen." ("profil"-Zitat Ende).

Obwohl der hier geschilderte "Entführungsfall" ca. sieben Jahre lang von mehreren Rechtsinstanzen gründlich durchleuchtet wurde und schließlich alle Angeklagten diverser Verbrechen überführt wurden, untersteht sich Herr Friedrich Griess (Link), am 24.1.1988 in einem Brief an verschiedene kirchliche Stellen Folgendes zum Ausdruck zu bringen:

In der Person der Hauptangeklagten im erwähnten Prozeß - die ebenfalls rechtskräftig verurteilt worden war - hätten sie nun eine Leidensgefährtin kennengelernt, "deren Tochter nun schon seit 10 Jahren unter dem Einfluß dieser Verbrecher" (gemeint ist die Norweger-Bewegung) stehen würde.
 


Gott gegen Gott
Artikel aus der Zeitschrift "profil", Nr.51/52, vom 19.12.1988 (gekürzt)
http://www.norweger.at/?cp=e01
Von Ernst Schmiederer

Ted Patricks größtes Kapitel ist sein Selbstbewußtsein: "Meine Erfahrungen und meine Erfolge sprechen für sich. Ich halte einen Erfolgsrekord."

Daß er sich immer wieder gerichtlichen Anklagen gegenübersieht, ficht den mittlerweile 57-jänrigen Amerikaner nicht an. In der Hauptsache werde ihm vorgeworfen, "Personen gegen ihren Willen festzuhalten", bekennt er freimütig. Weil er seine Arbeit aber als Mission versteht, läßt ihn dieser Vorwurf kalt: "Ich bin häufiger von diesen Anklagen freigesprochen als verurteilt worden."

Er selbst bezeichnet seine Tätigkeit als "deprogramming", er versuche, Menschen, "deren Geist durch eine Sekte gefangengenommen worden ist, zu retten, zu befreien". Er deprogrammiere den manipulierten Geist eines Sektenopfers und bringe den Familien, den Eltern ihre durch ihn geheilten Kinder zurück. 1600 Personen, erzählte Patrick dem "playboy" schon 1979 in einem Interview, habe er bis dahin deprogrammiert. Von denen seien "weniger als 30 zur Sekte zurückgegangen. Die meisten entkamen, bevor wir die Möglichkeit hatten, sie durch den ganzen Prozeß des Deprogrammierens und Rehabilitierens hindurchzuführen".

Seine Berufung, er selbst spricht von einem "Kreuzzug gegen die Sekten", ist auch heute noch sein Beruf.

Al, eine ruhige 5000-Seelen-Gemeinde in Norwegen, drei Autostunden von Oslo entfernt. Beschaulichkeit ohne Ende. Sanfte Hügel. Elchspuren durchbrechen die dünne Schneedecke. In einem der Holzhäuser lebt seit dem Mai des vergangenen Jahres die Grazerin Kathrin Köberl, seit Juli 1987 verehelichte Kathrin Espegard.

Die 28-jährige promovierte Medizinerin fühlt sich berufen. Als Hausfrau und Mutter eines Säuglings will sie ihrem "Mann eine gute Frau sein". "Es steht ja auch in der Heiligen Schrift", begründet sie ihr Bekenntnis, "daß eine Frau ihrem Ehemann gehorsam und untertan sein soll. Wir legen Wert darauf, daß der Mann das Haupt ist in der Familie, im Haus. Ich sehe, daß das Frieden und Einheit bringt, eine gute Atmosphäre schafft".

Kathrin Espegard gehört einer Urchristengemeinde an. Sie und ihre Glaubensgenossen werden - nach ihrem Begründer Johan Oskar Smith - in Norwegen "Smith venner", "Smith' Freunde", genannt. Außerhalb des Landes firmiert die Gemeinschaft schlicht als "Norweger"...

"Wir wollen uns im alltäglichen Leben genau an Gottes Wort halten", umreißt die junge Frau ihre Glaubensgrundsätze:" Und man sieht in unserer Gemeinschaft die Früchte davon: harmonische Ehen, glückliche Kinder, glückliche Familien, keine Scheidungen. Die Frau als Mutter hat bei uns ein erfülltes Leben."

Am 25. April vergangenen Jahres kreuzte Ted Patrick im Leben der Kathrin Köberl auf. "Er hat mir gesagt, daß ich den Teufel in mir habe. So, wie die Eva auch verführt worden ist vom Teufel, genauso bin ich verführt worden. Ich bin nicht normal, hat er gesagt. Ich bin in eine satanische Gruppe gekommen, die mich beherrschen und mein Geld nehmen will".

Fast vier Tage lang wurde Kathrin Köberl - zuerst in ihrer eigenen Wohnung in Graz, später dann in einer abgelegenen Hütte im steirischen Bezirk Deutschlandsberg - gefangen gehalten. Fast vier Tage lang versuchte Ted Patrick sie zu "deprogrammieren". In der Nacht zum 29. April konnte sie aus ihrem Gefängnis flüchten.

Besonders grausam, erzählt die Frau in ihrer norwegischen Wahlheimat, seien Ted Patricks Drohungen gewesen: "Er hat gesagt, daß er mich für zehn Jahre festhalten wird. Er hat gesagt, daß ich meinen Verlobten nie wieder sehen werde".

Immer noch hat Kathrin Espegard Angst. "Ich habe", sagt sie, "Polizeischutz in unserem Ort". Im Wohnzimmer ist ein Alarmknopf installiert worden. Wenn sie diesen drückt, ertönt in der nahen Polizeidienststelle ein Signal. Geht sie außer Haus, dann trägt sie unter dem Pullover ein Funkpiepserl. "Ich habe nach wie vor Angst, daß Leute kommen und mich entführen wollen".

Der Grazer Staatsanwalt Hermann Schnuderl hat den Fall in eine Anklageschrift gefaßt. "Mit Gewalt" sei Kathrin Köberl "zur Duldung einer sogenannten 'Deprogrammierung'...durch den farbigen Amerikaner und dessen Begleiterin Brenda genötigt" worden.

Kathrin sei dabei von ihrer Mutter Elisabeth, ihrem Bruder Thomas, dem Medizinstudenten Werner Eichholzer und den "beiden abgesondert verfolgten amerikanischen Staatsangehörigen" in ihrer Wohnung in der Grazer Korösistraße Nr. 104 "gegen ihren Willen vom 25. April 1987 bis 27. April 1987 gefangengehalten" worden.

Thomas Köberl und Werner Eichhozer hätten "die Griffe an den Fenstern und an der Balkontür abmontiert, um Hilferufe zu verhindern".

Mit einem Handtuch, später mit Leukoplast, sei ihr "der Mund verschlossen" worden. "In der Folge hat man sie an einen Sessel gefesselt und Hilferufe mittels eines Radiogerätes übertönt." Am Abend des 27. April habe man die gefesselte "mittels eines Pkw nach Osterwitz, Bezirk Deutschlandsberg, in die sogenannte Zachmühle gebracht und sie dort bis zu ihrer Flucht nachts zum 29. April weiterhin gefangengehalten".

Entgegen Kathrins Willen habe man "die Deprogrammierungsbehandlung während der gesamten Zeit fortgesetzt und die Genannte durch die Gewaltausübung längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt".

Am Dienstag dieser Woche wird ein Schöffensenat zu entscheiden haben, ob die Angeklagten (auch ein im damaligen Wohnhaus von Kathrin lebendes Ehepaar, Michael und Sigrid Czernovsky, war an der Aktion beteiligt und steht deshalb vor dem Landesgericht Graz) das Verbrechen der schweren Nötigung, das Verbrechen der Freiheitsentziehung sowie das Vergehen der Körperverletzung begangen haben.

"Jahrelang", sagte die Mutter Elisabeth Köberl in der ersten Verhandlung, wollte sie ihre Tochter auf "legalem Weg" von ihrem Glauben, von den "Norwegern" wegbringen. "Ich habe alles versucht. Es ist mir jahrelang nicht gelungen. Wie es sich gegipfelt hat, sah ich in Ted Patrick die letze Chance".

Ted Patrick begann seinen Kampf 1968...Auch Elisabeth Köberl erinnerte sich vor Gericht an die ersten Begegnungen ihrer Tochter mit den "Norwegern": "Meine Tochter ist gekommen und hatte veränderte Augen. Dieser Blick bestand, nachdem sie von diesen Versammlungen nach Hause gekommen war".

16 Jahre alt sei ihre Tochter Kathrin damals gewesen. "Wir hatten vorher alles miteinander unternommen. Auf einmal war nichts mehr von früher vorhanden. Es war, als ob sie in einer anderen Welt lebte. Sie sagte, sie wollte nicht so werden wie ich". Was die Mutter so trifft, bestätigt die Tochter umstandslos. Im Norwegischen Al erinnert sie sich an ihre Jugendjahre. Sie habe wirklich eine andere Welt gesucht. Die Welt ihrer Mutter war nicht die ihre: "Ich wollte ein anders Leben".

Aufgewachsen ist sie im steirischen Stainach. Die Eltern, der Vater war Berufsschuldirektor, die Mutter Hausfrau, seien zwar Katholiken gewesen, den Gottesdienst hätten sie aber nicht besucht. Mit ihrer Großmutter, "einer eher strengen Katholikin", sei sie deshalb "oft zur Kirche gegangen".

Die Eltern hätten "ein schlechtes Verhältnis" gehabt: "Sie haben selten miteinander gesprochen: Das ist wohl einige Jahre so gegangen. Mein Vater hat allein essen müssen, ist allein am Tisch gesessen: Sie haben sich auch geschlagen gegenseitig, geohrfeigt. Sie haben sich nicht verstanden." So, sagt sie, erinnere sie sich an "die Kindheit".

1974 wurden die Eltern geschieden. Der 15jährige Bruder Thoams geht mit dem Vater. Die 14jährige bleibt bei ihrer Mutter.

Kathrin, die das Bundesgymnasium und Bundesrealgymansium in Stainach besuchte, entschied sich in der 5. Klasse für das Wahlpflichtfach Russisch. Dietrich Hummer, ihr Russischlehrer, beeindruckte sie: "Er hat einige Dinge über den Glauben erwähnt, die mich sehr angesprochen haben. Er hat gesagt, daß er sich bemüht, ein gutes Familienleben zu führen, daß er nach der Bibel leben will, daß er die Bibel ernst nehmen will."

Das stand im Gegensatz zum Leben der Familie, in der sie groß geworden war, ohne sich sicher zu fühlen. Sie - und auch andere Schülerinnen - besuchten den Russischprofessor zu Hause. Sein Familienleben hinterließ bleibenden Eindruck: Frau Huemer opfert sich für ihren Mann und die mittlerweile sechs Kinder auf. Kathrin glaubte zu sehen, was sie in ihrer eigenen Familie vermißte: "Ich hab gesehen, daß da wirklich ein Zusammenhalt ist."

Wenn Huemer zudem immer wieder davon gesprochen hat, "daß man noch lange kein Christ ist, wenn man sich nur Christ oder Katholik nennt", war seine Schülerin beeindruckt:" Ich habe angefangen, in der Bibel zu lesen".

Je stärker sich Kathrin zum Glauben ihres Lehrers, zu dessen Familienleben, zu den "Norwegern" hingezogen fühlte, desto stärker entzog sie sich der Mutter...

Kathrin lebt "nach der Bibel", so wie die "Norweger" die Bibel verstehen. Paulus, sagt sie, habe geschrieben, "daß eine Frau sich sittlich und schicklich kleiden soll. Weil in "einem Briefe von Paulus steht, dass es für eine Frau natürlich ist, langes Haar zu tragen", läßt auch Kathrin ihr Haar wachsen...

Briefe aus dieser Zeit belegen, wozu sich die "Norweger" berufen fühlen. Die Familie des Russischlehrers macht ihr schriftlich "Mut": "Gott hat dich zu seiner Braut berufen." Die "Norweger"-Schwester Ines Huemer schreibt ihr, "daß wir gerettet sind vor der Verdammnis", daß "uns alle Sünden vergeben sind" und "daß wir umgestaltet werden zu herrlichen Menschen, wie Jesus einer war".

In Graz beginnt sich nach einigen Wirren - erst will sie in einer Bank arbeiten, dann ein Fremdsprachenstudium machen - mit dem Medizinstudium. Die Mutter kümmert sich um eine Wohnung, in der ihre Kinder gemeinsam leben sollen.

Kathrin wünscht, daß auch ihr Bruder Thomas "mehr Beziehung zum Glauben kriegt". Der Bruch ist programmiert...

Elisabeth Köberl führt einen verzweifelten Kampf um ihre Tochter. Aus heutiger Sicht haben die Unternehmungen der Mutter die Ansichten der Tochter noch weiter verfestigt. "Wirklich beherrscht gefühlt hab ich mich nicht in unserer Gemeinschaft, sondern von meiner Mutter", sagt Kathrin.

Sonntags, wenn sie zu den Versammlungen der "Norweger" gehen will, versucht die Mutter, sie zurückzuhalten: Kathrin will trotzdem weg. Die Mutter sperrt sie in der eigenen Wohnung ein. "Brutal und ohne Rücksicht", sagt Kathrin. "Sie hat einfach den Schlüssel abgezogen. Teilweise ist sie so zornig geworden, daß sie mich brutal geschlagen hat. Das waren nicht nur Ohrfeigen, so richtig".

Elisabeth Köberl will ihre Tochter wiederhaben. Weil sie selbst es nicht schafft, bittet sie erst Bekannte, dann prominente Katholiken, schließlich auch Psychologen, mit Kathrin zu sprechen...

Obwohl Kathrin Köberl wußte, daß ihre Mutter sie "retten", damit von den "Norwegern" ablösen, von ihrem "Freunden" wegbringen wollte, ließ sie sich auf diese Gespräche immer wieder ein. Argumentierte, verteidigte ihren Glauben gegenüber katholischen Priestern. Die Mutter fühlte sich durch die Ergebnisse dieser Begutachtungen immer wieder in den Ängsten um ihre Tochter bestätigt. Ted Patrick war ihre letzte Hoffnung: "Dieser Mann", sagte sie vor Gericht, "ist Volksheld Nummer eins, weil er helfen kann."

Repgrogrammierung. Auf ihrer Suche nach Hilfe stößt Elisabeth Köberl auf die umstrittene Psychotechnik des "Deprogrammierens".

Das menschliche Bewußtsein könne, so der theoretische Unterbau der Deprogrammierer, durch Indoktrination wie ein Tonband bespielt, programmiert werden. Die Persönlichkeit werde dabei durch das Programm überdeckt. Ted Patrick glaubt, daß man dieses zwangsweise eingespielte Programm durch Überzeugungsarbeit, durch "herausfordernde Fragen" wieder löschen kann. Der so Deprogrammierte beginne wieder selbständig zu denken. Die Methode ist naturgemäß höchst umstritten und wird selbst von den Sektenreferenten der katholischen und evangelischen Kirchen als "schwerer Verstoß gegen Freiheit und Würde des Menschen" abgelehnt.

Elisabeth Köberl ist in ihrer Verzweiflung dennoch überzeugt, "daß ein Deprogrammieren meiner Tochter durch Befreiungsgespräche zweifellos möglich ist". In Linz stößt sie auf eine Leidensgenossin, die sie auf Patrick und seine Arbeit aufmerksam macht.

Am 14. April 1987 überweist Frau Köberl 8000 US-Dollar (damals 102.000 Schilling) nach San Diego an Ted Patrick. Verwendungszweck auf dem Überweisungsformular: "Honorar f. Behandlungskosten".

Am 24. April treffen Patrick uns seine Begleiterin Brenda, eine angeblich von ihm selbst deprogrammierte Frau, in Wien-Schwechat ein. Frau Köberl bringt die beiden nach Graz.

Am nächsten Tag, einem Samstag, "sind diese Menschen dann aufgetaucht", erinnert sich Kathrin: "Sie haben angeläutet, sind hereingekommen wie ein Besuch: ein Neger aus Amerika, dieser Patrick also, eine Frau und der Medizinstudent. Sie haben sich ins Wohnzimmer gesetzt und angefangen, mit mir zu sprechen. Ich habe ganz harmlos gedacht, daß die meine Mutter oder meinen Bruder besuchen. Das Merkwürdige war nur, daß dieser Neger dann sofort vom Glauben zu sprechen angefangen hat."

Gemeinsames Mittagessen. "Plötzlich sagt er, daß er jetzt für ein Jahr in der Wohnung bleiben will, weil er mich wieder zurückgewinnen möchte, sozusagen als normalen Menschen." Kathrin gerät in Panik, will zur Wohnungstür raus. Die ist verschlossen.

Als "abnormal, verführt, hypnotisiert" habe er sie bezeichnet. Sie habe versucht, ihm mit ihrer Überzeugung zu antworten.

"Sie ist", sagt ihre Mutter dem Gericht, "eskaliert und hat sehr geschrien, es war ein Zeichen, daß er er sie emotionell erreicht hat. Das hat Ted Patrick gesagt, daß das so ist". In der Nacht zum 29. April - man hatte Kathrin inzwischen gefesselt und geknebelt in die abgelegene Hütte transportiert - knüpfte sie gegen drei Uhr zwei Leintücher aneinander und seilte sich aus dem ersten Stock ab. Nach dreieinhalb Stunden Fußmarsch erreichte sie ein ihr unbekanntes Haus.

"Ich wollte", sagt Kathrin Espegard heute, "ein Leben, wo ich wirklich die Garantie habe, daß es gutgeht in der Zukunft. Hier führen wir ein Leben mit Gott, und dadurch habe ich im alltäglichen Leben einen Sinn gefunden."

Urteile, Gutachten
Das Urteil des Strafprozesses
Auszüge aus dem Urteil
Gutachten 1 Mag. Friedl
Gutachten 2 Mag. Friedl
Gutachten 3 Prof. Sundby, Oslo


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