Wichtige Erkenntnisse der Enquete Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen", veröffentlicht in ihrem Endbericht vom 9.6.1998

In zweijähriger Arbeit (Mai1996 bis Mai 1998) hat die Enquete-Kossmssion des Deutschen Bundestages "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" sich eingehend mit neureligiösen Gruppierungen in der Bundesrepublik beschäftigt.


 Es folgt eine kurze Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse aus dem Endbericht der Enquete-Kommission, der die Zustimmung aller politischen Parteien hat. Unter Kapitel 6 "Stellungnahme und Handlungsempfehlungen" wird zunächst die vom Grundgesetz geforderte Neutralität des Staates unterstrichen:

Der Staat hat gemäß der in Artikel 4 Grundgesetz festgeschriebenen Neutralität und Toleranz die Entscheidung und das Bekenntnis des einzelnen zu seinem Glauben zu respektieren (S.148-149)

Über die untersuchten neureligiösen Gruppierungen wird festgestellt:

Bezüglich der laut Einsetzungsbeschluss hier besonders zu untersuchenden Gruppenstrukturen, Aktivitäten und Ziele ist festzustellen, dass diese zunächst und grundsätzlich nicht aus dem Rahmen von Religionen, religiöser Gruppen, Weltanschauungsgemeinschaften, aber auch anderer gesellschaftlicher Gruppen fallen. (S.149)

Der Endbericht verwirft kategorisch die Annahme, dass von neureligiösen Vereinigungen eine Gefahr für Staat und Gesellschaft ausgehen könnte:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen gesamtgesellschaftlich gesehen die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche. (S.149)

Darüber hinaus wird empfohlen, auf den historisch schwer belasteten Begriff "Sekte" zum Zwecke einer sachlich geführten Auseinandersetzung mit neureligiösen Bewegungen gänzlich zu vermeiden:

In Anbetracht der in Kapitel 2 dargestellten Unschärfe und Missverständlichkeit des Begriffes der "Sekte" hält es die Enquete-Kommission für wünschenswert, wenn im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung mit neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen auf die weitere Verwendung des Begriffes "Sekte" verzichtet würde. Insbesondere in Verlautbarungen staatlicher Stellen – sei es in Aufklärungsbroschüren, Urteilen oder Gesetzestexten – sollt zukünftig die Bezeichnung "Sekte" vermieden werden. (S.154)

Auch der Unterstellung, neureligiöse Gruppierungen griffen auf Techniken der Psychomutation oder Gehirnwäsche zurück, wurde eine eindeutige Absage erteilt:

Die Annahme einer "Sekten-Konversion" durch eigene "Psychotechniken" wie "Gehirn-, Seelenwäsche" oder "Psychomutation" ist zugunsten breiter angelegter Modelle aufzugeben. (S.149)

Ferner wird zugestanden, dass die Zugehörigkeit zu einer neureligiösen Gruppierung für das Mitglied ein Zugewinn an Lebensqualität bedeuten kann:

Es muss jedoch auch der individuelle und soziale Zugewinn, den Menschen erfahren (können), mit in Betracht gezogen werden. (S.148)

Ende der Zusammenfassung


Fragen & Kommentare an: webmaster@religionsfreiheit.at