Scientology Kirche Deutschland e.V.
Beichstr. 12, 80802 München
7. Dezember 2007 22:05 Uhr


Presseerklärung
zur Innenministerkonferenz

Bundesinnenminister räumt in Presseinterviews ein,
dass es keinerlei Beweise für die Theorien der VS-Behörden gibt.


Dennoch soll die Diskriminierungspolitik gegen Scientology intensiviert werden. Was steckt dahinter?

Mit vielen „wären“, „könnten“ und „würden“ ummantelten die Innenminister und -Senatoren heute die fehlenden Fakten zur Rechtfertigung ihrer verschärften Diskriminierungspolitik gegenüber der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder. Zwar wurde der ursprüngliche Antrag des Hamburger Innensenators Nagel offensichtlich nicht verabschiedet. Dennoch zeigten die Innenminister Deutschlands dem Rest der Welt heute mehr als deutlich, dass sie der allgemeinen Rechtsprechung hinterherhinken.


10 Jahre der Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben keinerlei Fehlverhalten der Scientologen zu Tage fördern können, das auch nur ansatzweise ein Verbot rechtfertigen würde. Diese Tatsache wurde vom Bundesinnenminister in verschiedenen Interviews auch freimütig eingeräumt.

Die Aufforderung an den Verfassungsschutz seine rechtswidrigen Maßnahmen weiter zu verfolgen und ein "Dossier" zu fertigen, ist der verzweifelte Versuch, die ergebnislosen Untersuchungen und damit einhergehenden Diskriminierungen von Scientologen dennoch weiter aufrecht erhalten zu können. Millionen von Steuergeldern werden verschwendet, weil scheinbar nicht zugegeben werden kann, dass alle vorherigen Untersuchungen bisher gescheitert bzw. zu Gunsten der Scientologen abgeschlossen worden sind.

Allein in den letzten 25 Jahren gab es mehr als 40 Entscheidungen deutscher Gerichte, darunter auch das Bundesverwaltungsgericht, die den Religionscharakter der Kirche bestätigten oder anerkannten.

Seit der Eröffnung der neuen 4000 qm großen Scientology Kirche in Berlin im Januar diesen Jahres haben Zehntausende von Menschen die Kirche und ihre Informationsstände besucht, um sich ein eigenes Bild zu machen. Zehntausend Menschen begannen, Scientology-Literatur zu studieren und Hunderte von Entscheidungsträgern, Akademikern, Vertretern anderer Religionen haben sich vor Ort durch die Kirche führen lassen.
 

Die Desinformationskampagne der letzten 30 Jahre, die gegen Scientology vor allem durch die Weltanschauungsbeauftragten der beiden Amtskirchen vorangetrieben wurde, bröckelt und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sie vollständig in sich zusammenbricht.

Währenddessen gab es weitere Anerkennungen der Scientology Kirche als Religion und Kirche in anderen europäischen Ländern.

Am 31. Oktober 2007 gab der Nationale Verwaltungsgerichtshof in Madrid eine Bahn brechende Entscheidung bekannt, in dem er das Recht der Scientology Kirche auf Religionsfreiheit bestätigte und erkannte, dass die nationale Kirche Spaniens als religiöse Körperschaft eingetragen werden muss. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Am 24. September 2007 wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2007 erklärt, dass die Scientology Kirche den Schutz der Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit genießt und wie jede andere religiöse Organisationen behandelt werden muss. Diese Entscheidung ist für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates bindend.

Am 5. November 2007 wurde die Scientology Kirche Portugal offiziell als religiöse Organisation anerkannt und steuerbefreit.

Am 3. Dezember 2007 erkannte die südafrikanische Steuerbehörde der Scientology Kirche den Status einer Wohltätigkeitsorganisation unter gleichzeitiger vollständiger Steuerbefreiung zu.

Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde in den Vereinigten Staaten im Jahre 1954 gegründet. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.

Für mehr Informationen:

Sabine Weber – 030/364076-270 oder 0176-22362717

E-Mail: SabineWeb@gmx.de

Kontakt@skdev.de


Brief an die Innenminister:

Ständige Konferenz der Innenminister und –Senatoren der Länder
Leipziger Str. 3-4
10117 Berlin
Kopie an: Innenminister u . Senatoren der Bundesländer
Innenministerkonferenz Dez 2007

Thema: Scientology

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Die Verfassungstreue wie auch die generelle Rechtstreue unserer Gemeinschaft steht in anderen freiheitlich demokratischen Ländern der Welt außer Frage.

In Deutschland schreiben die kirchlichen Satzungen seit mehr als 20 Jahren als Umsetzung innerkirchlicher Richtlinien ausdrücklich die Einhaltung des Rechts vor, was auch befolgt wird. Die Kirche verfolgt auch keine politischen Bestrebungen, hat noch nie derartige Betätigungen in irgendeinem Land der Welt entfaltet, etwa um Änderungen irgendwelcher politischer Strukturen oder ähnliches zu bewirken (auch hier ist ihr ausdrücklich jede Einmischung untersagt). Und sie achtet die Menschenrechte.

Hinsichtlich der Menschenrechte hat der Begründer der Scientology-Religion, L. Ron Hubbard, bereits in den 60er Jahren die Devise ausgegeben: „Menschenrechte müssen zu einer gelebten Tatsache gemacht werden, nicht zu einem idealistischen Traum“. ... Aus diesen Gründen unternimmt die Scientology Kirche weltweit seit Jahren verstärkt Aufklärungs-maßnahmen über den Inhalt der Menschenrechte. Hierzu fühlt sich die Scientology Kirche aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses und ihrer Lehrinhalte auch verpflichtet, die obendrein jegliche Form von Gewaltausübung untersagen.

In Frage gestellt wird das Obige zum Teil durch einzelne Politiker unter Berufung auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des VG Köln aus dem Jahre 2004, das in der Berufung anhängig ist. Sie übersehen dabei zusätzlich, dass es drei weitere rechtskräftige Urteile gibt, die das Gegenteil aussagen. Es handelt sich dabei um die Urteile des VG Berlin vom 13.12.2001 (Az.27 A 260.98) und vom 4.12.2003 (Az.27 A 40.03) sowie das zeitlich nach dem VG Köln ergangene Urteil des OVG Saarland vom 27.4.2005 (Az.2 R 14/ 03). Allen Gerichten lagen dieselben Fakten vor. Warum werden diese Urteile nicht berücksichtigt? Obendrein hat das Bundesverfassungsgericht die rechtlichen Erfordernisse für die VS-Überwachung und die polizeiliche Überwachung generell in seinen Entscheidungen zur „Junge Freiheit“ vom Juni 2005 und zur „Rasterfahndung“ vom April 2006 erheblich verschärft. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das OVG Münster das Urteil des VG Köln aufhebt.

Die bereits seit 10 Jahren andauernde VS-Beobachtung der Scientology Kirche, die Einstellung solcher Beobachtungen in der Mehrheit der Bundesländer, ebenso wie die im Februar 2001 verfügte Auflösung (so die Mitteilung des Bremer Senates an die Bürgerschaft vom Dezember 2002) einer im Jahre 1995 eingerichteten Sonderstelle beim BKA zur Beobachtung potenzieller mit Scientology in Verbindung stehender Straftaten haben gezeigt, dass es keinen Grund zur Beunruhigung bzw. zu Aktionismus gibt. Dies wird bestärkt durch die Tatsache, dass es in jenen Ländern der Welt keinerlei rechtliche Probleme gibt, in denen der Religionsstatus von Scientology uneingeschränkt anerkannt und sie wie andere Religionen auch als Teil der Gesellschaft angesehen ist.

Zunehmend wird deshalb in der Öffentlichkeit und den Medien ein Unverständnis darüber bekundet, dass die Dienste angesichts konkreter terroristischer Bedrohungen ihre personellen und finanziellen Ressourcen durch die Überwachung von Scientology beschneiden.

Letztlich erscheint es angesichts der Gewaltenteilung als unpassend, in der bevorstehenden Konferenz politische Fakten schaffen zu wollen, welche der Entscheidung des Berufungs-gerichts vorgreiflich sein sollen.

2. Die obigen Tatsachen werden durch folgende weiteren Fakten bestärkt.

Aufgrund der zentralen Lehrsätze von Scientology und der daraus folgenden religiösen Praxis zur spirituellen Befreiung und Vervollkommnung aller Menschen genießt die Scientology Kirche weltweit Anerkennung als Religionsgemeinschaft. In den USA, Kanada, Australien und Neuseeland umfasst diese Anerkennung nicht nur die Gemeinnützigkeit sondern auch die Anerkennung ihrer Geistlichen samt der Gleichstellung der kirchlich geschlossenen Ehe mit der Zivilehe. Gleiches gilt für Südafrika. Auch in England ist sie als religiöse Gemeinschaft in diversen rechtlichen Kontexten samt der Freistellung von diversen Steuerarten wegen Förderung der Allgemeinheit anerkannt. Dasselbe gilt für zahlreiche Staaten des kontinentalen Westeuropas wie Schweden, Holland, Ungarn, Italien, etc. sowie für Staaten in Südamerika (z.B. Venezuela) und Südostasien (z.B. Taiwan). In Portugal erhielt sie die Gemeinnützigkeit am 18.09.2007. Am 31.10.2007 erkannte der spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof - wie schon zuvor der Italienische Kassationshof im Jahre 1997 – die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft an und verfügte, dass sie in das staatliche Religionsregister eingetragen werden muss.

Das spanische Gericht verwies in seinem Urteil u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichts-hof für Menschenrechte vom 5.4.2007, das in der Sache Scientology Kirche Moskau ./.

Russland (Beschwerde No. 18147/02) ergangen und am 24.9.2007 durch Abweisung der Beschwerde Russlands rechtskräftig geworden ist. Dieses Urteil erkannte der Scientology Kirche den Status als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 9 und 11 EMRK und entsprechenden Bestandsschutz zu. Gleichzeitig verbietet dieses Urteil dem Staat grundsätz-lich Eingriffe in die Religionsfreiheit mit dem Ziel, die friedliche Betätigung einer Religions-gemeinschaft zu unterbinden und die Rechtmäßigkeit religiöser Überzeugungen zu beurteilen. Solches würde gemäß dem EGMR-Urteil die eine Demokratie charakterisierenden Grundsätze von Pluralismus, Neutralität und Unparteilichkeit des Staates in religiösen Belangen verletzen, auf denen die Demokratie im Sinne der EMRK geradezu aufbaut.

Auch in Deutschland haben die Gerichte innerhalb der letzten 20 Jahre deshalb zu Recht wiederholt in ca. 50 Urteilen die Religionseigenschaft der Lehre samt dem Schutz aus Art. 4 GG für die Scientology-Gemeinden bestätigt, so beispielsweise das VG München 1984, der Bayer. VGH 1985, das VG Berlin 1988, das LG Hamburg 1988, das VG Frankfurt 1990, das OVG Hamburg 1994. In der jüngeren Zeit bestätigte das OVG Hamburg den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG für die dortige Scientology Kirche in einer Straßenrechtsache am 22.04.2003 (Az. Bs 170/03) erneut und in der Klage eines Mitglieds beschied es mit Urteil vom 17. Juni 2004 (Az.1 Bf 198/00), dass Scientology eine religiöse Lehre darstellt und sich Mitglieder der Scientology Kirche aufgrund ihrer Scientology-Überzeugung auf den Schutz von Art. 4 GG berufen können. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.12.2005 (Az.7 C 20.04) rechtskräftig bestätigt.

Der VGH Mannheim befand mit Urteil vom 12.12.2003, dass es sich bei der Scientology Gemeinde in Baden-Württemberg um eine religiöse Gemeinschaft handelt, die ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt (Az.1 S 1972/00) und bestätigte damit ein gleich-lautendes Urteil der Vorinstanz von 1999. Der Bayer. VGH befand dasselbe mit Urteil vom 2.11.2005 (Az.4 B 99.2582). Ausgehend von dem oben genannten Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom 15.12.2005 bestätigte auch das VG Berlin am 29.06.2006 (Az.1 A 145.06) den Anspruch der örtlichen Scientology Kirche auf den Schutz von Art. 4 GG.

An der ausschließlichen religiösen und rechtstreuen Ausrichtung der Scientology Kirchen kann deshalb aus allen genannten Gründen kein Zweifel bestehen.

Es verwundert deshalb nicht, dass in der Sache unbefangene Politiker wie die Fraktions-Sprecherin der Grünen, Renate Künast, sich bereits im Jahre 2000 wie folgt äußerte: „Das Amt beobachtet Scientology, obwohl mittlerweile alle wissen, dass Scientology keine Gefahr für die Bundesrepublik ist.“

Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass rechtliche Auseinandersetzungen sich faktisch in allen Rechtsbereichen mit der Anerkennung als Religionsgemeinschaft auf Null reduzierten und die Scientology Kirchen bzw. ihre Mitglieder sich nicht mehr gegen die Einschränkung ihrer Rechte oder rechtliche Ungleichbehandlungen oder Diskriminierungen auf Seiten staatlicher Behörden oder privater Personen mittels der Gerichte verteidigen mussten. Dies ist auch in unserem Lande zu beobachten, sofern die Behörden aufgrund ihrer eigenen Einschätzung der vorliegenden Fakten und unabhängig von politischen Vorgaben entscheiden dürfen.

Angesichts der genannten Fakten ist es äußerst fragwürdig, ob das Ansehen unseres Landes dadurch gemehrt wird, wenn sich gerade Deutschland zum Vorkämpfer religiöser Intoleranz macht. Eine Befassung mit der Scientology Kirche im Rahmen der nächsten Innenminister-Konferenz entbehrt vor diesen Fakten einer Grundlage, es sei denn, dass es um die Aufhebung der VS-Überwachung ginge. Doch wird die Konferenz hier wohl ebenso wenig dem anhängigen Gerichtsverfahren vorgreifen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmuth Blöbaum

Präsident

Scientology Kirche Deutschland e.V.


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